Rz. 47

Beim Posten "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" handelt es sich um einen Sammelposten, der alle VG umfasst, die nicht den anderen Gruppen des Sachanlagevermögens zugeordnet werden können. Dazu gehören Vermögensposten, die nicht unmittelbar der betrieblichen Leistungserstellung dienen, sondern z. B. der Verwaltung oder dem Vertrieb. Als Beispiele sind u. a. Kühl-, Trocken-, Reinigungsanlagen sowie allgemeine Transportanlagen (wie z. B. Gleis- oder Verteilungsanlagen) wie auch die Einrichtung der Werkstatt, der Labore, der Kantinen sowie der Fuhrpark, Werkzeuge und die Büroausstattung wie auch Modelle und Musterküchen sowie EDV-Hardware zu nennen.[1]

[1] Vgl. Winnefeld, Bilanz-Handbuch, 5. Aufl. 2015, F, Rz 220 sowie Westerfelhaus, DStR 1997, S. 1221.

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