Rz. 71

Anschaffungspreisminderungen können insb. in Form von Rabatten, Boni und Skonti vorliegen:

  • Der Rabatt ist ein Nachlass auf den Anschaffungspreis, durch den der Rechnungsbetrag i. d. R. unmittelbar gemindert wird.[1] Sofern Rabatte nachträglich gewährt werden, sind sie analog zu Boni, die den Charakter von Anschaffungspreisminderungen haben, zu behandeln.[2] Rabatte werden z. B. als Mengen- oder als Treuerabatt eingeräumt.[3] Wird der Rabatt in Form der Hingabe einer größeren Menge zum Preis der bestellten Menge gewährt (Naturalrabatt), führt dies zu einer Anschaffungskostenminderung pro Stück.[4]
 
Praxis-Beispiel

Die A-KG erwirbt von einem Maschinenbauer zehn Verpackungsmaschinen zum Listenpreis von 100 TEUR/Stück. Der Hersteller gewährt ab einer Abnahme von fünf Stück jeweils 10 % Rabatt auf den Listenpreis.

Buchungssatz (in TEUR):

 
Konto Soll Haben
Maschinen 900  
Verbindlichkeiten aus L&L   900
 

Rz. 72

  • Ein mengen- oder umsatzabhängiger Bonus ist eine Vergütung, die der Lieferant seinem Abnehmer i. A. in Bezug auf eine bestimmte Abnahmemenge oder auf einen bestimmten Umsatz innerhalb einer gewissen Zeitperiode nachträglich gewährt.[5] Häufig werden Boni als eine Art Treueprämie bzw. Pauschalprämie für gute und stetige Geschäftsbeziehungen eingeräumt. In einem solchen Fall fehlt es allerdings an der für den Abzug geforderten Einzelzurechnung des Bonus zum beschafften VG, sodass eine Erfassung als Anschaffungspreisminderung nicht infrage kommt. Ist die Einzelzurechenbarkeit gegeben, dürfen Boni allerdings nur insoweit anschaffungspreismindernd berücksichtigt werden, als die gekauften VG, auf die sich der jeweilige Bonus bezieht, noch im Unt vorhanden und als solche aktiviert sind.[6]
 
Praxis-Beispiel

Sachverhalt

Die U GmbH hat im Gj 01 Rohstoffe von Lieferant L i. H. v. insgesamt 1,2 Mio. EUR netto erworben. Der mit L vereinbarte Rahmenvertrag sieht bei einem kumulierten Bestellvolumen ab 1,0 Mio. EUR netto pro Gj einen nachträglichen Bonus von 2 % auf die von L insgesamt in Rechnung gestellten Beträge vor. Am 31.12.01 waren 80 % der bestellten Rohstoffe zu Fertigerzeugnissen verarbeitet. Die restlichen 20 % liegen auf Lager. Die aus den Rohstoffen hergestellten Fertigerzeugnisse hat U zu 90 % noch im Gj 01 veräußert. Am 10.1.02 erhält U von L eine Rückvergütung i. H. v. 24.000 EUR netto (2 % von 1,2 Mio. EUR).

Beurteilung

Die nachträgliche Bonuszahlung von L ist den erworbenen Rohstoffen einzeln zurechenbar. Aufgrund der vertraglichen Fixierung hat U mit Ablauf des Gj einen Anspruch auf die Bonuszahlung erworben.

Dieser Anspruch auf Bonuszahlung reduziert die AK der Rohstoffe, die noch auf Lager liegen. Für die Rohstoffe, die in noch nicht veräußerte fertige Erzeugnisse eingegangen sind, müssen folgende Anpassungen vorgenommen werden:

  • Korrektur des Materialaufwands und der erfassten Bestandserhöhungen,
  • Korrektur des Wertansatzes der Fertigerzeugnisse.

Der auf die veräußerten Fertigerzeugnisse entfallende Teil der Bonuszahlung reduziert den Materialaufwand. Eine eigenständige Korrektur der Bestandsveränderungen ist nicht notwendig, da diese quasi automatisch erfolgt.

Buchungssatz zur Korrektur der AK der noch nicht verarbeiteten Rohstoffe (31.12.01):

 
Konto Soll Haben
Sonstige Forderungen 5.712  
Vorsteuer   912
Rohstoffe   4.800

Der Anspruch auf Bonuszahlung entfällt zu 20 % (4.800 EUR) auf die noch nicht verarbeiteten Rohstoffe.

Buchungssatz zur Berücksichtigung der Bonuszahlung bei den verarbeiteten und noch nicht über die Fertigerzeugnisse verkauften Rohstoffe (31.12.01):

 
Konto Soll Haben
Sonstige Forderungen 2.285  
Vorsteuer   365
Materialaufwand   1.920
Bestanderhöhungen 1.920  
Fertige Erzeugnisse   1.920

Die AK der noch auf Lager liegenden Fertigerzeugnisse sind durch den Anspruch auf Bonus i. H. v. 1.920 EUR (10 % von 80 % von 24.000 EUR) zu korrigieren.

Buchungssatz zur Berücksichtigung der Bonuszahlung bei den verarbeiteten und veräußerten Rohstoffen (31.12.01):

 
Konto Soll Haben
Sonstige Forderungen 20.563  
Vorsteuer   3.283
Materialaufwand   17.280

Der Korrekturbetrag beim Materialaufwand beträgt 17.280 EUR (90 % von 80 % von 24.000 EUR).

Buchungssatz Eingang der Bonuszahlung (10.1.02):

 
Konto Soll Haben
Bank 28.560  
Sonstige Forderungen   28.560

Sachverhalt (Variante 1)

Abweichend vom Ausgangssachverhalt sei angenommen, U erhalte nach dem mit dem Lieferanten geschlossenen Rahmenvertrag einen fixen Bonus von 20.000 EUR (netto), sofern das kumulierte Bestellvolumen mind. 1,0 Mio. EUR pro Gj beträgt.

Beurteilung

Die Rückvergütung wird für die Gesamtbestellmenge gewährt. Damit ist die Höhe pro VG abhängig vom Bestellvolumen. Ab der den Bonusfall auslösenden Mindestbestellmenge von 1,0 Mio. EUR fließt eine fixe Rückvergütung von 20.000 EUR. Diese Zahlung ist den gekauften Rohstoffen einzeln zurechenbar. Lediglich der prozentuale (und absolute) Betrag der Anschaffungspreisminderung schwankt in Abhängigkeit von der bestellten Menge. Damit bleibt es im Ergebnis bei der Lösung des Grundfalls.

Sachverhalt (Var...

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