Rz. 10

Das DRSC ist ein eingetragener, selbstlos tätiger Verein,[1] dessen Mitglieder ausschl. juristische Personen und Personenvereinigungen sind, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen oder sich mit der Rechnungslegung befassen.[2] Private Mitgliedschaften sind im Gegensatz zur Gründungssatzung nicht mehr vorgesehen, allerdings wurden zum Zeitpunkt der Reorganisation bestehende persönliche Mitglieder auch nicht ausgeschlossen. Die derzeitigen MitgliedsUnt und Verbände werden fünf Segmenten zugeordnet, die maßgeblich für die Besetzung des Verwaltungsrats und des Nominierungsausschusses des DRSC sind. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Segmente:[3]

  • Segment A: Kapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und Verbände,
  • Segment B: Nicht-kapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und Verbände,
  • Segment C: Banken und Verbände,
  • Segment D: Versicherungen und Verbände,
  • Segment E: Wirtschaftsprüfung und Verbände.

Für die Segmente A und B wird konkretisiert, dass unter den Begriff "Industrieunternehmen" auch HandelsUnt, Dienstleister etc. fallen. In Abgrenzung zu den Segmenten C und D wird deutlich, dass keine Finanzdienstleister darunterfallen.

[1] Vgl. § 2 Abs. 3 der Satzung des DRSC.
[2] Diese Formulierung weist eine bewusst gewählte Nähe zur Gesetzesanforderung an die Anerkennung eines privaten Gremiums in § 342q Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB auf.
[3] Vgl. § 4 Abs. 1 der Satzung des DRSC. Die Unt resp. Verbände des jeweiligen Segments sind aus der Aufstellung auf der Internetseite des DRSC ersichtlich: https://www.drsc.de/mitgliedschaft, Abruf 8.10.2023.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge