Unternehmer U aus Deutschland ist in einen Rechtsstreit mit einem Kunden in der Schweiz verwickelt. Er lässt seine Interessen von dem in Zürich (CH) ansässigen Rechtsanwalt R vertreten. Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens im Januar 2021 in der Schweiz stellt R seinem Auftraggeber U folgende Rechnung:

 
Beratungs- und Verhandlungsgebühr 20.000 EUR
in Ihrem Namen verauslagte Gerichtskosten 2.000 EUR
Fahrtkosten in Schweiz 500 EUR
Übernachtung am Gerichtsort (netto, d. h. ohne Schweizer USt) 150 EUR
Portoauslagen – pauschal   50 EUR
Gesamtbetrag 22.700 EUR

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