Unternehmer U aus Deutschland ist in einen Rechtsstreit mit einem Kunden in der Schweiz verwickelt. Er lässt seine Interessen von dem in Zürich (CH) ansässigen Rechtsanwalt R vertreten. Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens im Januar 2021 in der Schweiz stellt R seinem Auftraggeber U folgende Rechnung:
Beratungs- und Verhandlungsgebühr | 20.000 EUR |
in Ihrem Namen verauslagte Gerichtskosten | 2.000 EUR |
Fahrtkosten in Schweiz | 500 EUR |
Übernachtung am Gerichtsort (netto, d. h. ohne Schweizer USt) | 150 EUR |
Portoauslagen – pauschal | 50 EUR |
Gesamtbetrag | 22.700 EUR |
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