Kurzbeschreibung

Die Arbeitshilfe enthält eine Übersicht über Tätigkeiten und Branchen, die unter die Regelung der Bauabzugsteuer nach § 48b EStG fallen.

Vorbemerkung

Der Steuerabzug nach § 48 EStG (sog. Bauabzugsteuer) ist nur auf Gegenleistungen für Bauleistungen vorzunehmen. Als Bauleistungen gelten nach § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Beim Begriff der Bauleistung knüpft das Gesetz an § 211 Abs. 1 SGB III an und schließt auch die Arbeiten bzw. Branchen nach den §§ 1, 2 Baubetriebe-Verordnung ein. Welche Tätigkeiten bzw. Branchen dazu zählen, zeigt die nachfolgende Übersicht[1].

[1] s. Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen – StAb-Bau-Merkblatt (2018) – Sept. 2018

Übersicht Bauleistungen nach § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG:

Tätigkeiten/Branchen
Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit
Aptierungs- und Drainierungsarbeiten, wie z. B. das Entwässern von Grundstücken und urbar zu machenden Bodenflächen, einschließlich der Grabenräumungs- und Faschinierungsarbeiten, des Verlegens von Drainagerohrleitungen sowie des Herstellens von Vorflut- und Schleusenanlagen
Asbestsanierungsarbeiten an Bauwerken und Bauwerksteilen
Aufstellen von Bauaufzügen
Aufstellen von Gerüsten
Bauten- und Eisenschutzgewerbe
Bautrocknungsarbeiten, das sind Arbeiten, die unter Einwirkung auf das Gefüge des Mauerwerks der Entfeuchtung dienen, auch unter Verwendung von Kunststoffen oder chemischen Mitteln sowie durch Einbau von Kondensatoren
Beton- und Stahlbetonarbeiten einschließlich Betonschutz- und Betonsanierungsarbeiten sowie Armierungsarbeiten
Betonwaren und Terrazzowaren herstellendes Gewerbe
Bohrarbeiten
Brunnenbauarbeiten
Chemische Bodenverfestigungen
Dachdeckerarbeiten
Dämm-(Isolier-)Arbeiten (das sind z. B. Wärme-, Kälte-, Schallschutz-, Schallschluck-, Schallverbesserungs-, Schallveredelungsarbeiten) einschließlich Anbringung von Unterkonstruktionen sowie technischen Dämm-(Isolier-)Arbeiten, insbesondere an technischen Anlagen und auf Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen
Erdbewegungsarbeiten, das sind z. B. Wegebau-, Meliorations-, Landgewinnungs-, Deichbauarbeiten, Wildbach- und Lawinenverbau, Sportanlagenbau sowie Errichtung von Schallschutzwällen und Seitenbefestigungen an Verkehrswegen
Estricharbeiten, das sind z. B. Arbeiten unter Verwendung von Zement, Asphalt, Anhydrit, Magnesit, Gips, Kunststoffen oder ähnlichen Stoffen
Fassadenbauarbeiten
Fassadenreinigung
Fertigbauarbeiten: Einbauen oder Zusammenfügen von Fertigbauteilen zur Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung oder Änderung von Bauwerken; ferner das Herstellen von Fertigbauteilen, wenn diese zum überwiegenden Teil durch den Betrieb, einen anderen Betrieb desselben Unternehmens oder innerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen - unbeschadet der Rechtsform - durch den Betrieb mindestens eines beteiligten Gesellschafters zusammengefügt oder eingebaut werden; nicht erfasst wird das Herstellen von Betonfertigteilen, Holzfertigteilen zum Zweck des Errichtens von Holzfertigbauwerken und Isolierelementen in massiven, ortsfesten und auf Dauer eingerichteten Arbeitsstätten nach Art stationärer Betriebe
Feuerungs- und Ofenbauarbeiten
Fliesen-, Platten- und Mosaik-Ansetz- und Verlegearbeiten
Fugarbeiten an Bauwerken, insbesondere Verfugung von Verblendmauerwerk und von Anschlüssen zwischen Einbauteilen und Mauerwerk sowie dauerelastische und dauerplastische Verfugungen aller Art
Fußboden- und Parkettlegerei

Garten- und Landschaftsbaubetriebe, in denen folgende Arbeiten verrichtet werden:

Erstellung von Garten-, Park- und Grünanlagen, Sport- und Spielplätzen sowie Friedhofsanlagen

Erstellung der gesamten Außenanlagen im Wohnungsbau, bei öffentlichen Bauvorhaben, insbesondere an Schulen, Krankenhäusern, Schwimmbädern, Straßen-, Autobahn-, Eisenbahnanlagen, Flugplätzen, Kasernen

Deich-, Hang-, Halden- und Böschungsverbau einschließlich Faschinenbau

ingenieurbiologische Arbeiten aller Art

Schutzpflanzungen aller Art

Drainierungsarbeiten

Meliorationsarbeiten

Landgewinnungs- und Rekultivierungsarbeiten
Glaserhandwerk
Glasstahlbetonarbeiten sowie Vermauern und Verlegen von Glasbausteinen
Gleisbauarbeiten
Herstellen von nicht lagerfähigen Baustoffen, wie z. B. Beton- und Mörtelmischungen (Transportbeton und Fertigmörtel), wenn mit dem überwiegenden Teil der hergestellten Baustoffe die Baustellen des herstellenden Betriebs, eines anderen Betriebs desselben Unternehmens oder innerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen - unbeschadet der Rechtsform - die Baustellen des Betriebs mindestens eines beteiligten Gesellschafters versorgt werden
Hochbauarbeiten
Holzschutzarbeiten an Bauteilen
Installationsgewerbe, insbesondere Klempnerei, Klimaanlagenbau, Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallation, sowie des Blitzschutz- und Erdungsanlagenbau
Kachelofen- und Luftheizungsbau
Kanalbau-(Sielbau-)Arbeiten
Maler- und Lackiererhandwerk
Maurerarbeiten
Naturstein- und Naturwerksteinindustrie und Steinmetzhandwerk
Nassbaggerei
Rammarbeiten
Rohrl...

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