Unter dem Begriff der Unternehmerfähigkeit versteht man die Fähigkeit, überhaupt Unternehmer sein zu können. Unternehmerfähig sind
- natürliche Personen (z. B. Einzelunternehmer)
- juristische Personen (z. B. Kapitalgesellschaften)
- Personenvereinigungen (z. B. Personengesellschaften).
Bei Personengesellschaften ist zu beachten, dass grundsätzlich nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern – anders als bei der Einkommensteuer – die Gesellschaft als solche Unternehmer ist.
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