Unter dem Begriff der Unternehmerfähigkeit versteht man die Fähigkeit, überhaupt Unternehmer sein zu können. Unternehmerfähig sind

  • natürliche Personen (z. B. Einzelunternehmer)
  • juristische Personen (z. B. Kapitalgesellschaften)
  • Personenvereinigungen (z. B. Personengesellschaften).

Bei Personengesellschaften ist zu beachten, dass grundsätzlich nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern – anders als bei der Einkommensteuer – die Gesellschaft als solche Unternehmer ist.

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