Während Großunternehmen ggf. einer Kreditklemme oder Verschärfungen der Kreditvergabe entgehen, indem sie direkt auf den Kapitalmarkt Kapital nachfragen können, bleibt für mittelständische Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen[1] nur der Weg über die Banken, die zunehmend als Intermediäre handeln.[2] Der durch Diskussionen um Basel III und die Wirtschaftlichkeit der Banken ausgelöste Wandel im Bereich der Finanzierung bedingt eine weitere Professionalisierung der Manager, Gesellschafter und Beratungspartner mittelständischer Unternehmen. Um Fremdkapitallinien zu halten oder auszubauen bzw. auch um alternative Finanzierungsformen anwenden zu können, ist ein gutes Rating inzwischen die Grundvoraussetzung.[3] Dabei kann die Verbesserung des Ratings einhergehen mit einer weiteren Optimierung der Informationsunterstützung der Unternehmensführung, wobei neben dem Jahresabschluss das Risikomanagementsystem, verstanden als Controllingsystem zur frühzeitigen Erkennung, Erfassung, Bewertung, Steuerung und Kommunikation von Risiken und Chancen, im Mittelpunkt stehen kann. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung von Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG, 1998 ist die Geschäftsführung einer GmbH durch Verweis des GmbH-Gesetzes auf das Aktiengesetz zwar bereits mittelbar für die Einführung eines Risikofrüherkennungssystems im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht verantwortlich, doch ist die konkrete Umsetzung von Risikomanagementsystemen in mittelständischen Unternehmen bisher häufig noch unzureichend.

[1] Vgl. zu Ausweichmöglichkeiten Mayer-Fiedrich/Müller, BB 4/2013, S. 175 ff.
[2] Vgl. Brackschulze/Müller, Die Zukunft der Hausbankfinanzierung als Finanzierungsstrategie für kleine und mittlere Unternehmen, in Meyer (Hrsg.), Strategien für kleine und mittlere Unternehmen, Jahrbuch der KMU-Forschung und -Praxis 2010, 2010, S. 379.
[3] Vgl. Müller, Rating und Rechnungslegung, in Kußmaul/Müller (Hrsg.), Handbuch der Bilanzierung, Rz. 1 ff., Stand 4/2020.

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