Ist die Heimunterbringung durch Krankheit oder Behinderung – nicht allein wegen Alters – veranlasst, sind die Unterbringungs- und Pflegekosten, vermindert um die Haushaltsersparnis, abziehbar.[1] Zu unterscheiden sind die Kosten für die eigene Unterbringung von den Aufwendungen für die Unterbringung eines Angehörigen.[2]
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