Rz. 238

Die vGA ist eine außerbilanzielle Korrektur, die ihre Wurzeln im Fremdvergleich hat. Sie wurde im Einzelnen unter Abschn. 3.1.3 dargestellt. Die durch die vGA ausgelöste Hinzurechnung auf der Ebene der Körperschaft führt i. d. R. beim Gesellschafter zu einer korrespondierenden Entlastung aufgrund des Teileinkünfteverfahrens/der 95 %-Freistellung.[1] Außerdem kann es zu weiteren Folgekorrekturen beim Gesellschafter kommen.[2]

[1] Vgl. den Abschn. 4.2 Teileinkünfteverfahren/95 %-Freistellung.
[2] Abschn. 3.1.3.3, vgl. das Beispiel zu den Betriebsausgaben in Rz. 123 und zur verdeckten Einlage in Rz. 126.

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