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Preise für künstlerische oder wissenschaftliche Leistungen, z. B. das Preisgeld in einem Architekturwettbewerb, führen zu steuerpflichtigen Einnahmen, da sie bei einem Unternehmer mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit zusammenhängen.[1]

Etwas anderes gilt, wenn die Preise keinen Zusammenhang mit einer Einkunftsart haben. Dies gilt z. B. bei Preisen für ein Lebenswerk oder eine bestimmte Vorbildfunktion (z. B. Nobelpreis). Wird ein solcher Ehrenpreis buchhalterisch als Ertrag erfasst, ist er steuerlich außerbilanziell zu korrigieren.

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