Kurzbeschreibung

Wenn ein Betroffener Auskunft begehrt nach Art. 15 DSGVO, kann dieser Anspruch mithilfe eines Protokolls geprüft und intern dokumentiert werden.

Wichtige Hinweise

Anhand des vorliegenden Protokolls wird geprüft, ob ein Auskunftsbegehren rechtmäßig gestellt wurde, ob die Auskunft erteilt werden muss, wie und mit welchen Aussagen dies geschieht und wer dafür verantwortlich ist.

Auskunft an Betroffene, internes Ablaufprotokoll

1. Anspruchsteller
Name  
Weitere Angaben zur Identifikation, soweit erforderlich (z. B. Anschrift, Geburtsdatum, Kundennummer)  
Identität überprüft (z. B. durch Vorlage eines Ausweises, persönlich bekannt, anwaltliche Vollmacht, Mitteilung des Kundenpassworts)  
2. Begehrte Auskunft
Das Auskunftsersuchen bezieht sich auf:
alle gespeicherten Daten
  • ja
  • nein
nur auf folgende näher bezeichnete Daten  
3. Fundstellen der Daten
Die begehrten Daten befinden sich
in folgenden Programmen  
in folgenden Dateien  
in folgenden Ordnern/Karteischränken/Ablagen  
4. Inhalte
Ausdruck/Kopie erstellt?
  • ja
  • nein

Herkunft:

Stammen die Daten von Dritten?

  • ja
  • nein

Wenn ja:

Welche Daten/Datenkategorien? ........................................................................................

Herkunft/Quelle:.....................................................

  • Bestehen überwiegende Interessen von Dritten, wegen denen die Aus-kunft nicht zu erteilen ist (§ 29 Abs. 1 BDSG [ab 25.05.2018])

Empfänger:

Wurden die Daten an Dritte übermittelt?

  • ja
  • nein

Wenn ja:

Welche Daten/Datenkategorien?

Welche Empfänger, bzw. Kategorien von Empfän-gern?.......................................................................................................

  • Keine Auskunft über die Herkunft, da überwiegende Interessen an der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen bestehen?

Zu welchen Zwecken werden die Daten bei uns gespeichert?

Wie lange werden die Daten gespeichert, bzw. welches sind die Kriterien für die Festlegung der Dauer?
 

Besteht eine automatisierte Entscheidungsfindung, bzw. Profiling?

Welche Auswirkungen hat diese für die betroffene Person?

Wurde darüber Auskunft verlangt?
  • ja
  • nein

Bei Auskunft über Profiling und/oder Scoring:

Datenarten, die für das Profiling oder Scoring herangezogen wurden?

Erläuterung zum Zustandekommen und Bedeutung des Profilings oder Scorings in allgemeinverständlicher Form
5. Besteht ein Auskunftsverweigerungsgrund?

Eine Auskunft muss nicht erteilt werden, wenn eine der folgenden Fragen mit "ja" beantwortet wird.

Ist die Identität des Fragestellers nicht hinreichend geklärt?
  • ja
  • nein

Erfolgt die Aufbewahrung der Daten nur

  • aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsvorschriften oder
  • zur Datensicherung oder
  • zur Datenschutzkontrolle

und erfordert eine Benachrichtigung einen unverhältnismäßigen Aufwand?

(§ 34 Abs. 1 BDSG [ab 25.05.2018] in Verbindung mit § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG [ab 25.05.2018])
  • ja
  • nein

Ist eine Geheimhaltung der Daten aufgrund von Rechtsvorschriften (Berufsgeheimnis) erforderlich oder weil die Daten ihrem Wesen nach, namentlich wegen des überwiegenden rechtlichen Interesses eines Dritten, geheim gehalten werden müssen?

(§ 29 Abs. 1 BDSG [ab 25.05.2018]) (§ 29 Abs. 2 BDSG [ab 25.05.2018])
  • ja
  • nein
Hat eine zuständige öffentliche Stelle gegenüber dem Verantwortlichen festgestellt, dass das Bekanntwerden der Daten die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde? (§ 33 Abs. 1 BDSG [ab 25.05.2018])
  • ja
  • nein
Bezieht sich die Informationserteilung auf die Übermittlung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen an Verfassungsschutzbehörden, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirm-dienst und, soweit die Sicherheit des Bundes berührt wird, andere Behörden des Bundesministeriums der Verteidigung? Hat die betreffende Behörde der Auskunfterteilung zugestimmt? (§ 33 Abs. 3 BDSG [ab 25.05.2018])
  • ja
  • nein
Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt? Wenn ja, hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden (Art. 15 Abs. 2 DSVGO).
  • ja
  • nein
6. Durchführung der Benachrichtigung
Die Auskunft wurde
  • erteilt
  • verweigert
durch (Name des Sachbearbeiters): ..............................................
am (Datum): ..............................................
wie?
  • per Brief
  • per Fax
  • per E-Mail
  • anderes ...............................

Entgelt für die Auskunft

(Hinweis: nur ausnahmsweise zulässig unter den Voraussetzungen von Art. 15 Abs. 3 DSGVO)

 

Kopie der Auskunft abgelegt unter (Bezeichnung des Ordners o.ä.):

 

geprüft und protokolliert:

Ort/Datum:............................................................

Name/Funktion:.....................................................

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