Kurzbeschreibung
Wenn ein Betroffener Auskunft begehrt nach Art. 15 DSGVO, kann dieser Anspruch mithilfe eines Protokolls geprüft und intern dokumentiert werden.
Wichtige Hinweise
Anhand des vorliegenden Protokolls wird geprüft, ob ein Auskunftsbegehren rechtmäßig gestellt wurde, ob die Auskunft erteilt werden muss, wie und mit welchen Aussagen dies geschieht und wer dafür verantwortlich ist.
Auskunft an Betroffene, internes Ablaufprotokoll
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1. Anspruchsteller | |
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Name | |
Weitere Angaben zur Identifikation, soweit erforderlich (z. B. Anschrift, Geburtsdatum, Kundennummer) | |
Identität überprüft (z. B. durch Vorlage eines Ausweises, persönlich bekannt, anwaltliche Vollmacht, Mitteilung des Kundenpassworts) |
2. Begehrte Auskunft | |
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Das Auskunftsersuchen bezieht sich auf: | |
alle gespeicherten Daten |
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nur auf folgende näher bezeichnete Daten |
3. Fundstellen der Daten | |
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Die begehrten Daten befinden sich | |
in folgenden Programmen | |
in folgenden Dateien | |
in folgenden Ordnern/Karteischränken/Ablagen |
4. Inhalte | |
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Ausdruck/Kopie erstellt? |
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Herkunft: Stammen die Daten von Dritten? |
Wenn ja: Welche Daten/Datenkategorien? ........................................................................................ Herkunft/Quelle:.....................................................
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Empfänger: Wurden die Daten an Dritte übermittelt? |
Wenn ja: Welche Daten/Datenkategorien? Welche Empfänger, bzw. Kategorien von Empfän-gern?.......................................................................................................
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Zu welchen Zwecken werden die Daten bei uns gespeichert? Wie lange werden die Daten gespeichert, bzw. welches sind die Kriterien für die Festlegung der Dauer? |
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Besteht eine automatisierte Entscheidungsfindung, bzw. Profiling? Welche Auswirkungen hat diese für die betroffene Person? Wurde darüber Auskunft verlangt? |
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Bei Auskunft über Profiling und/oder Scoring: Datenarten, die für das Profiling oder Scoring herangezogen wurden? Erläuterung zum Zustandekommen und Bedeutung des Profilings oder Scorings in allgemeinverständlicher Form |
5. Besteht ein Auskunftsverweigerungsgrund? | |
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Eine Auskunft muss nicht erteilt werden, wenn eine der folgenden Fragen mit "ja" beantwortet wird. |
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Ist die Identität des Fragestellers nicht hinreichend geklärt? |
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Erfolgt die Aufbewahrung der Daten nur
und erfordert eine Benachrichtigung einen unverhältnismäßigen Aufwand? (§ 34 Abs. 1 BDSG [ab 25.05.2018] in Verbindung mit § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG [ab 25.05.2018]) |
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Ist eine Geheimhaltung der Daten aufgrund von Rechtsvorschriften (Berufsgeheimnis) erforderlich oder weil die Daten ihrem Wesen nach, namentlich wegen des überwiegenden rechtlichen Interesses eines Dritten, geheim gehalten werden müssen? (§ 29 Abs. 1 BDSG [ab 25.05.2018]) (§ 29 Abs. 2 BDSG [ab 25.05.2018]) |
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Hat eine zuständige öffentliche Stelle gegenüber dem Verantwortlichen festgestellt, dass das Bekanntwerden der Daten die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde? (§ 33 Abs. 1 BDSG [ab 25.05.2018]) |
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Bezieht sich die Informationserteilung auf die Übermittlung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen an Verfassungsschutzbehörden, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirm-dienst und, soweit die Sicherheit des Bundes berührt wird, andere Behörden des Bundesministeriums der Verteidigung? Hat die betreffende Behörde der Auskunfterteilung zugestimmt? (§ 33 Abs. 3 BDSG [ab 25.05.2018]) |
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Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt? Wenn ja, hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden (Art. 15 Abs. 2 DSVGO). |
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6. Durchführung der Benachrichtigung | |
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Die Auskunft wurde |
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durch (Name des Sachbearbeiters): | .............................................. |
am (Datum): | .............................................. |
wie? |
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Entgelt für die Auskunft (Hinweis: nur ausnahmsweise zulässig unter den Voraussetzungen von Art. 15 Abs. 3 DSGVO) |
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Kopie der Auskunft abgelegt unter (Bezeichnung des Ordners o.ä.): |
geprüft und protokolliert:
Ort/Datum:............................................................
Name/Funktion:.....................................................
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