Aufwendungen eines Industriekaufmanns für Psychoanalyse, Selbsterfahrungsgruppen und ähnliche Veranstaltungen, die als Analyse, Selbstanalyse, Erfahrungsgruppen u. Ä. bezeichnet werden, sind grundsätzlich nicht vollumfänglich als Werbungskosten abziehbar, auch wenn die Teilnahme für den Beruf förderlich ist. Bei Veranstaltungen dieser Art kann i. d. R. davon ausgegangen werden, dass die persönlichkeitsbildenden Komponenten nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind.[1]

Bei Nachweis einer ausschließlich beruflichen Veranlassung ist ausnahmsweise jedoch ein Werbungskostenabzug als Fortbildungskosten denkbar. Mittlerweile kommt auch eine Aufteilung der Aufwendungen in Betracht. Allerdings erscheint fraglich, ob eine einwandfreie Trennung der Aufwendungen anhand eines objektiven Aufteilungsmaßstabs möglich ist.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge