Aufwendungen, die einem Beamtenanwärter in Zusammenhang mit seinem Ausbildungsdienstverhältnis entstehen, sind keine Sonderausgaben, sondern Werbungskosten.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge