Aufwendungen eines ausgebildeten Bankkaufmanns für ein berufsbegleitendes Studium zum Diplom-Betriebswirt (FH) mit Studienschwerpunkt Bankwirtschaft bei der AKAD-Akademikergesellschaft sind nach Verwaltungsauffassung[1] Fortbildungskosten und damit als Werbungskosten abziehbar.
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