Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Löhne und Gehälter | 4100 | 6000 | Löhne und Gehälter | |
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 1740 | 3720 | Sonstige Verbindlichkeiten |
So kontieren Sie richtig!
Die nach der Insolvenz des bisherigen Arbeitgebers von einer zur Abwicklung eingeschalteten Transfergesellschaft gezahlten Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld stellen laufenden Arbeitslohn nach § 19 EStG dar.[1]
Die Buchung erfolgt auf das Konto "Löhne und Gehälter" 4100 (SKR 03) bzw. 6000 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04).
Buchungssatz:
Löhne und Gehälter |
an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt |
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