Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Löhne und Gehälter 4100 6000   Löhne und Gehälter
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 1740 3720   Sonstige Verbindlichkeiten

So kontieren Sie richtig!

Die nach der Insolvenz des bisherigen Arbeitgebers von einer zur Abwicklung eingeschalteten Transfergesellschaft gezahlten Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld stellen laufenden Arbeitslohn nach § 19 EStG dar.[1]

Die Buchung erfolgt auf das Konto "Löhne und Gehälter" 4100 (SKR 03) bzw. 6000 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Löhne und Gehälter

an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

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