Nach einer aktuellen Studie des Branchenverbandes Bitcom haben digitale Technologien für 80 % aller Arbeitnehmer große Bedeutung für die tägliche Arbeit. 77 % halten digitale Kompetenz für genauso wichtig wie fachliche und soziale Kompetenz. 72 % haben während der Arbeit keine Zeit, um sich im Umgang mit neuen, digitalen Technologien weiterzubilden. 59 % aller Arbeitnehmer erhalten keine Weiterbildungsangebote zu Digitalthemen. 39 % beklagen, dass der Arbeitgeber zwar vermehrt auf digitale Technologien setzt, in die dafür erforderliche Weiterbildung der Mitarbeiter aber nicht investiert.

Zu den Organisationspflichten der Geschäftsführung gehört es, "die Mitarbeiter zur Erledigung ihrer Aufgaben zu befähigen"[1]. Für den Geschäftsführer bedeutet das: Er muss die ihm direkt unterstellten Mitarbeiter – in der Regel sind das Team- bzw. Ressortleiter – qualifizieren und überwachen.

Stellen Sie fest, dass im Einzelfall eine Team- bzw. Ressortleiter-Entscheidung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes widerspricht, so haben Sie ihn darauf aufmerksam zu machen und darauf hinzuwirken, die Entscheidung abzuändern. Wenn dies nicht geschieht oder Gefahr im Verzug ist, sind Sie verpflichtet, einzugreifen und die Angelegenheit an sich zu ziehen. Das gilt so natürlich auch für das Thema "Digitalisierung".

 
Praxis-Tipp

Weiterbildungsvorschläge durch Mitarbeiter

Für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer kleineren GmbH stellt sich dagegen weniger die Haftungsfrage als die Frage nach der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit. Größtes Problem ist hier fast immer die Intensität des operativen Geschäfts: "Es ist einfach keine Zeit". Dennoch: Weiterbildung in digitalen Themen und Anwendungen wird künftig eine hohe Bedeutung haben. Das beginnt mit der systematischen Nutzung des Internets (Adwords, Analytics), Beherrschung der Sozialen Medien für das Erreichen der Zielgruppe (FB, Twitter, LinkedIn, XING, Instagram, Tiktok usw.), dem Umgang mit Internet-Shops (wordpress) bis hin zur Programmierung von Apps und Algorithmen. Das ist die Voraussetzung dafür, um das eigene Geschäftsmodell erfolgreich in die Zukunft zu führen. Animieren Sie Ihre Mitarbeiter, die für ihren "Arbeitsplatz" notwendigen digitalen Weiterbildungsangebote vorzuschlagen und in Abstimmung mit den Teamleitern entsprechende Weiterbildungen zu organisieren.

Noch weitreichender ist das Konzept des lebenslangen Lernens. Dabei geht es darum, Wissen, Qualifikation und Kompetenzen jedes Mitarbeiters ständig weiterzuentwickeln und zu verbessern. Das ist unterdessen auch in Branchen angesagt, in denen die Digitalisierung bislang noch nicht zu einem fundamentalen Wandel der Arbeitsweise geführt hat – etwa im Handwerk oder in kleineren Dienstleistungsunternehmen. Auch hier sind Sie als Geschäftsführer eines solchen Unternehmens gut beraten, die Mitarbeiter regelmäßig zur Weiterbildung zu motivieren, selbst Angebote zu machen und sich auch finanziell zu engagieren. Für viele junge Menschen ist die persönliche Bereitschaft sich zu engagieren und an der Gestaltung der gesellschaftlichen – auch betrieblichen – Verhältnisse mitzuwirken selbstverständlich und Voraussetzung für eine Bewerbung bzw. Anstellung.

Die Bundesagentur für Arbeit fördert Mitarbeiter, die sich qualifizieren, mit Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten (z. B. Lehrgangskosten, Fahrtkosten) und die Unternehmen können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für Zeiten der Weiterbildung erhalten. Entgeltzuschüsse werden auch an größere Unternehmen gezahlt. Die Bundesagentur für Arbeit vergibt dazu Bildungsgutscheine. Auch Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit können bezuschusst werden.

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten werden mit bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts bezuschusst. In Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sind bis zu 50 % der Weiterbildungskosten und des Arbeitsentgelts zuschussfähig, bei größeren Unternehmen noch jeweils bis zu 25 %. Bei Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, werden wie bisher unabhängig von der Unternehmensgröße 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 100 % des Arbeitsentgelts übernommen.

[1] Quelle: Prof. Reinhard Höhn, Die Geschäftsleitung der GmbH, Köln, 1995, S. 138 ff.

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