Updates dienen dazu, ein Programm auf den neuesten Stand zu bringen und eventuelle Fehler der alten Version zu beseitigen. Muss der Unternehmer für die neue Version seiner bisher genutzten App ein Entgelt zahlen, handelt es sich i. d. R. um Aufwendungen für ein "Programm-Update", die sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei den Updates handelt es sich nicht um nachträgliche Anschaffungskosten, sondern um steuerlich sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand.

 
Praxis-Beispiel

Download von Updates bei Apps

Unternehmer Huber lädt sich eine Aktualisierung seiner betrieblich genutzten App herunter und zahlt dafür 23,80 EUR (einschließlich 19 % Umsatzsteuer), die er wie folgt bucht:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4806/6495 Wartungskosten für Soft- und Hardware 20,00      
15761406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 3,80 1730/3610 Kreditkartenabrechnung 23,80

Handelt es sich bei der App, die der Unternehmer herunterlädt, um ein völlig neues Programm (auch wenn es vergleichbare Funktionen hat) muss es mit seinen Anschaffungskosten als eigenständige App, ggf. als geringwertiges Wirtschaftsgut, entsprechend den vorstehenden Ausführungen erfasst werden. Die "neuen" Anschaffungskosten werden nicht mit den Anschaffungskosten der alten App zusammengerechnet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge