Überblick

Eine Vielzahl von Enthüllungen über den Einsatz von Steuergestaltungsmodellen, die nach der aktuellen Rechtslage durchaus legal zu einer erheblichen Verringerung der Steuerbelastung von Unternehmen und Privatpersonen im Inland geführt haben, haben den Gesetzgeber in Übereinstimmung mit international festzustellenden Entwicklungen veranlasst, eine gesetzliche Grundlage für die Anzeige von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zu schaffen. Die Hintergründe und gesetzlichen Regelungen werden nachfolgend dargestellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlage der deutschen Regelungen bildet die Richtlinie 2018/822 des Rates vom 25.5.2018. Der Gesetzgeber hat diese in den §§ 138d bis k AO in deutsches Recht umgesetzt. Ein umfangreiches BMF-Schreiben zu diesen Regelungen stellt wesentliche Aspekte aus der Sicht der Finanzverwaltung dar.[1]  Die Bestimmungen sind seit dem 1.7.2020 anzuwenden.

[1] BMF, Schreiben v.29.3.2021, IV A 3 – S 0304/19/10006:010, BStBl 2021 I S. 582.

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