Begünstigte Photovoltaikanlagen unterliegen seit dem 1.1.2023 bei der Umsatzsteuer dem Nullsteuersatz. Das gilt ebenso für Anzahlungen. Das bedeutet, dass für Anzahlungen, die nach dem 31.12.2022 geleistet werden, keine Umsatzsteuer anfällt. Anzahlungen zum Nullsteuersatz sind entsprechend zu buchen.

 
Praxis-Beispiel

Photovoltaikanlage: Anzahlung in 2023

Ein Privatkunde hat einem Unternehmer im Januar 2023 eine Photovoltaikanlage einschließlich Installationsarbeiten in Auftrag gegeben. Der Unternehmer stellt seinem Kunden im Februar 2023 eine Anzahlung von 5.000 EUR ohne Umsatzsteuer in Rechnung. Mit dem Eingang der Zahlung bucht der Unternehmer wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 5.000 1714/3264 Erhaltene Anzahlungen 0 % USt 5.000

Nachdem der Unternehmer die Photovoltaikanlage installiert hat, rechnet er den vereinbaren Preis von 20.000 EUR abzüglich Anzahlung = 15,000 EUR ab. Nach der Zahlung bucht der Unternehmer wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1714/3264 Erhaltene Anzahlungen 0 % USt 5.000      
1200/1800 Bank 15.000 8290/4290 Erlöse 0 % USt 20.000

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