Begünstigte Photovoltaikanlagen unterliegen seit dem 1.1.2023 bei der Umsatzsteuer dem Nullsteuersatz. Das gilt ebenso für Anzahlungen. Das bedeutet, dass für Anzahlungen, die nach dem 31.12.2022 geleistet werden, keine Umsatzsteuer anfällt. Anzahlungen zum Nullsteuersatz sind entsprechend zu buchen.
Photovoltaikanlage: Anzahlung in 2023
Ein Privatkunde hat einem Unternehmer im Januar 2023 eine Photovoltaikanlage einschließlich Installationsarbeiten in Auftrag gegeben. Der Unternehmer stellt seinem Kunden im Februar 2023 eine Anzahlung von 5.000 EUR ohne Umsatzsteuer in Rechnung. Mit dem Eingang der Zahlung bucht der Unternehmer wie folgt:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200/1800 | Bank | 5.000 | 1714/3264 | Erhaltene Anzahlungen 0 % USt | 5.000 |
Nachdem der Unternehmer die Photovoltaikanlage installiert hat, rechnet er den vereinbaren Preis von 20.000 EUR abzüglich Anzahlung = 15,000 EUR ab. Nach der Zahlung bucht der Unternehmer wie folgt:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1714/3264 | Erhaltene Anzahlungen 0 % USt | 5.000 | |||
1200/1800 | Bank | 15.000 | 8290/4290 | Erlöse 0 % USt | 20.000 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen