Sind Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen den anschaffungsnahen Aufwendungen im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zuzuordnen, erfolgt die Bilanzierung der Aufwendungen auf den Konten des Anlagevermögens zum jeweiligen Gebäude. Die Aufwendungen sind aus den Konten für die sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben (Erhaltungsaufwand) zu eliminieren.
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0050 | 0200 | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | |
Geschäftsbauten | 0090 | 0240 | Geschäftsbauten auf eigenen Grundstücken | |
Fabrikbauten | 0100 | 0250 | Fabrikbauten auf eigenen Grundstücken | |
Andere Bauten | 0115 | 0260 | Andere Bauten auf eigenen Grundstücken | |
Wohnbauten | 0140 | 0300 | Wohnbauten auf eigenen Grundstücken | |
Bauten auf fremden Grundstücken | 0160 | 0330 | Bauten auf fremden Grundstücken | |
Geschäftsbauten | 0165 | 0240 | Geschäftsbauten auf fremden Grundstücken | |
Fabrikbauten | 0170 | 0250 | Fabrikbauten auf fremden Grundstücken | |
Andere Bauten | 0179 | 0260 | Andere Bauten auf fremden Grundstücken | |
Wohnbauten | 0190 | 0300 | Wohnbauten auf fremden Grundstücken | |
Instandhaltung betrieblicher Räume | 4260 | 6335 | Instandhaltung betrieblicher Räume |
Buchungssatz:
Geschäftsbauten |
an Abziehbare Vorsteuer 19 % |
an Bank |
Handelt es sich hingegen um "echte" Erhaltungs- bzw. Instandhaltungskosten und keine anschaffungsnahen Aufwendungen, werden die Aufwendungen auf das Konto "Instandhaltung betrieblicher Räume" 4260/6335 (SKR 03/04) gebucht.
Buchungssatz:
Instandhaltung betrieblicher Räume |
an Abziehbare Vorsteuer 19 % |
an Bank |
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