Rz. 90
Bei einem Tausch ist die Gegenleistung für den angeschafften Gegenstand der hingegebene Gegenstand. Wie bei einem Kauf werden die Anschaffungskosten nach dem Wert der Gegenleistung bemessen. Beim Kauf ist Gegenleistung und damit Bemessungsgrundlage der Anschaffungskosten der Kaufpreis, beim Tausch ist es entsprechend der Wert des hingegebenen Gegenstandes.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen