Die Anschaffungskosten bei dem Erwerb eines gesamten Gebäudes, welches unterschiedliche Gebäudeteile hat, sind auf die einzelnen Gebäudeteile aufzuteilen. Können Anschaffungskosten direkt einem Gebäudeteil zugeordnet werden, erfolgt in einem ersten Schritt die direkte Zuordnung. Hiernach bietet sich als Maßstab die Nutzfläche jedes Gebäudeteils an. Die Nutzfläche ist unter analoger Anwendung der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung -WoFV) zu ermitteln. Sollte der Ansatz der Nutzflächen jedoch zu einem unangemessenen Verhältnis führen, und kann der Erwerber dies mit der Vorlage eines Gutachtens glaubhaft machen, ist dem Aufteilungsmaßstab im Gutachten zu folgen.

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