Abweichend von dem Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens grundsätzlich einzeln zu bewerten sind (Einzelbewertung), können die Anschaffungskosten von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Waren nach verschiedenen vereinfachten Bewertungsverfahren ermittelt werden. In Betracht kommen hier die Durchschnittsmethode bei schwankenden Einkaufspreisen im Laufe des Jahres, das Lifo-Verfahren als Verbrauchsfolgeverfahren, die Gruppenbewertung bei der Anschaffung gleichartiger Wirtschaftsgüter sowie der Ansatz eines Festwerts bei gleichbleibenden Beständen und Werten.[1]

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