Die Anlagenbuchführung gliedert sich in 2 Tätigkeitsfelder. Dies sind die Bestanderfassung und Verbrauchserfassung.

Für die Anlagenbuchführung gilt:

  • Sie dokumentiert den Bestand an Wirtschaftsgütern und die Bewegungen innerhalb des Anlagevermögens.
  • Die Daten der Anlagenbuchführung können für die Inventur zugrunde gelegt werden, z. B. für die Buchinventur. Der Nachweis von körperlich vorhandenen Vermögensgegenständen erfolgt dabei jedoch durch zählen, messen oder wiegen.
  • Aus den Werten kann die bilanzielle, steuerliche und kalkulatorische Abschreibung ermittelt werden. Zu beachten ist dabei, dass alle 3 Abschreibungen zu unterschiedlichen Werten führen können.
  • Zum jeweiligen Bilanzstichtag werden die exakten Werte des Anlagevermögens ermittelt.

Der Wert des Anlagevermögens ist nicht nur für die Handels- und Steuerbilanz von Bedeutung. Die Werte sind auch bei Verhandlungen mit Kreditinstituten bzw. bei Verkaufsverhandlungen dienlich. Werden Neuanschaffungen von Wirtschaftsgütern geplant, kann die Anlagenbuchführung entscheidende Planungsgrundlagen zur Verfügung stellen.

Im Rahmen der Jahresabschlussbearbeitung kann die Anlagenbuchführung eine wirksame Hilfe sein, beispielsweise wenn bilanzpolitische Entscheidungen über die Zweckmäßigkeit der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen oder bei Übergängen von der degressiven zur linearen AfA anstehen. Für die Betriebsbuchführung liefert die Anlagenbuchführung wichtige Werte für die Kostenrechnung und Kalkulation.

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