Rz. 27

 
Wichtig

Andere Sonderausgaben

Sonderausgaben werden in Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsaufwendungen) und andere Sonderausgaben unterteilt. Die als Sonderausgaben abziehbaren Versicherungsaufwendungen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Zu den Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind, gehören auch Kinderbetreuungskosten und Schulgeld für den Besuch von Privatschulen. Diese Aufwendungen tragen Sie bitte in die Anlage(n) Kind ein. Die anderen Sonderausgaben gehören hier in die Anlage Sonderausgaben (→ Tz 385). →Sonderausgaben→Versicherungen→Altersvorsorgeaufwendungen→Spenden

 

Rz. 28

[Überblick]

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
Seiten 1 und 2

Sonderausgaben

Zu den abziehbaren Sonderausgaben – ohne Vorsorgeaufwendungen und ohne Kinderbetreuungskosten oder Schulgeld – gehören:

  • gezahlte Kirchensteuer
  • Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge und Spenden) an politische Parteien, unabhängige Wählervereinigungen oder steuerbegünstigte Organisationen. Diese werden teilweise durch eine Steuerermäßigung steuerlich gefördert.
  • Kosten für die Berufsausbildung des Steuerpflichtigen oder des Ehegatten
  • gezahlte Versorgungsleistungen bei Vermögensübergabe und
  • Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten
  • Versorgungsausgleichszahlungen bei geschiedenen Ehegatten

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