Literatur: Streck/Schwedhelm, BB 1992, 792

Die Kosten des Erwerbs des Unternehmens durch die Geschäftsführer treffen den Gesellschafter, nicht die Gesellschaft. Die Übernahme der Kosten durch die Gesellschaft stellt daher eine Vermögensminderung dar, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt.

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