Rz. 271

Unter den "Ergänzenden Angaben zur Kapitalflussrechnung" nimmt die Kerntaxonomie 6.7 die Angaben auf, welche das DRSC als Angaben zur Kapitalflussrechnung nach DRS 21 fordert (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5306–5330). Die Kerntaxonomie 6.7 weist in diesem Bereich keine Unterschiede zu den Vorversionen der Kerntaxonomie (ab Kerntaxonomie-Version 6.0) auf.

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