Die Altersvorsorge ist den letzten Jahren vor dem Hintergrund der ungünstigen demographischen Entwicklung zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers gelangt. Hierbei wurden nicht nur die Rahmenbedingungen für die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch steuerrechtliche Vorschriften geändert bzw. erstmals eingeführt. Wesentliche Bausteine dieser Versorgung sind die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge.

Außerhalb der strengen Regularien der gesetzlich geregelten Altersvorsorge kann aber auch durch den Erwerb von Immobilien sowie durch sonstige Kapitalanlagen (z. B. Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Lebensversicherungsverträge usw.) Vorsorge für das Alter getroffen werden.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz[1] wurden Maßnahmen zur weiteren Verbreiterung der betrieblichen Altersversorgung auf freiwilliger Basis vorwiegend in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern beschlossen. Überdies wurde in diesem Rahmen auch die Riester-Rente gestärkt. Die entsprechenden Regelungen sind zum 1.1.2018 in Kraft getreten.

[1] Gesetz v. 17.8.2017, BGBl 2017 I S. 3214.

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