BMF, 14.12.2001, IV D 2 - S 1551 - 497/01
Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2001 angeschafft oder hergestellt werden, gelten die nachfolgend dargestellten Wertgrenzen:
AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter „AV”
Pos 6.19.4.2 | hochwertige Teppiche (Anschaffungskosten über 500 Euro/qm) |
AfA-Tabelle „Gastgewerbe”
Pos. 6.1 | hochwertige Gemälde (ab 2.500 Euro Anschaffungskosten) |
Pos. 6.2 | hochwertige Grafik, Aquarelle, Zeichnungen (ab 1.000 Euro Anschaffungskosten) |
Pos. 44.1 | hochwertige Orientteppiche (Anschaffungskosten über 500 Euro/qm) |
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2001, 861
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