BMF, 14.12.2001, IV D 2 - S 1551 - 497/01

Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2001 angeschafft oder hergestellt werden, gelten die nachfolgend dargestellten Wertgrenzen:

AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter „AV”

Pos 6.19.4.2 hochwertige Teppiche (Anschaffungskosten über 500 Euro/qm)

AfA-Tabelle „Gastgewerbe”

Pos. 6.1 hochwertige Gemälde (ab 2.500 Euro Anschaffungskosten)
Pos. 6.2 hochwertige Grafik, Aquarelle, Zeichnungen (ab 1.000 Euro Anschaffungskosten)
Pos. 44.1 hochwertige Orientteppiche (Anschaffungskosten über 500 Euro/qm)
 

Normenkette

AO § 193 ff.

 

Fundstellen

BStBl I, 2001, 861

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