Dividenden und Bezüge aus der ­Liquidation einer Aktiengesellschaft ­gehören beim Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaft) zu den Betriebseinnahmen. Die Erträge unterliegen bis 2008 nach § 3 Nr. 40 EStG dem sog. Halbeinkünfteverfahren, wodurch auch die Betriebsausgaben nur hälftig abziehbar sind.[1] Ab 2009 wurde das Halbeinkünfteverfahren in ein Teileinkünfteverfahren (Steuerfreiheit zzgl. Kürzung der Kosten i. H. v. 40 %) umgewandelt.

Die Erträge unterliegen nach wie vor der progressiven Einkommensteuer.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge