Für die Beurteilung, ob ein Wirtschaftsgut in einen Sammelposten eingestellt werden kann, ist immer der Nettobetrag maßgebend.

Ob der Unternehmer die in Rechnung gestellte Vorsteuer in vollem Umfang, teilweise oder überhaupt nicht als Vorsteuer abziehen kann, spielt keine Rolle.[1]

Skonti und Rabatte mindern die Anschaffungskosten

Für die Beurteilung, ob ein geringwertiges Wirtschaftsgut vorliegt, sind die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer maßgebend. Da Skonti und Rabatte die Anschaffungskosten mindern, ist der Betrag maßgebend, der sich nach deren Abzug ergibt.

 
Praxis-Beispiel

Der Lieferant gewährt Skonto

Ein Unternehmer kauft einen Schreibtisch für 1.020,00 EUR netto. Bei der Zahlung zieht er 2 % Skonto ab. Es ist dann wie folgt zu rechnen:

Kauf eines Schreibtischs:

 
Rechnung über (netto) 1.020,00 EUR
abzüglich 2 % Skonto       20,40 EUR
Anschaffungskosten netto 999,60 EUR
19 % Umsatzsteuer (Vorsteuer)     189,92 EUR
gezahlter Betrag 1.189,52 EUR

Ergebnis: Nach Abzug von Skonto ergibt sich ein Betrag, der 1.000 EUR nicht überschreitet. Es handelt sich um ein Wirtschaftsgut, das in den Sammelposten eingestellt werden kann und gleichmäßig über 5 Jahre gewinnmindernd aufzulösen ist.

Liegt beim Jahreswechsel die Anschaffung vor dem 1.1. und der Abzug des Skontobetrags nach dem 31.12., kann er im abgelaufenen Jahr nicht mehr berücksichtigt werden. Schafft der Unternehmer das Wirtschaftsgut z. B. noch im Jahr 01 für netto 1.020 EUR an und zahlt er erst unter Abzug von Skonto nach dem 31.12.01, dann ist der Betrag von 1.020 EUR maßgebend, sodass das Wirtschaftsgut nicht in den Sammelposten eingestellt werden kann. Die Anschaffungskosten mindern sich erst im Zeitpunkt der Zahlung, d. h. im neuen Jahr. Das neue Jahr ist jedoch nicht mehr das Jahr der Anschaffung.

Bei Lieferantenrabatten kann entsprechend verfahren werden. Anders als das Skonto ist der Rabatt eine Preisminderung, die mit dem Händler von vornherein ausgehandelt wird. Somit besteht die Möglichkeit, die Verteilung des Rabatts von vornherein zu steuern.

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