Wirtschaftsgüter, die der Unternehmer innerhalb von 3 Jahren vor der Einlage anschafft oder herstellt, muss er mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten in das Betriebsvermögen einlegen.[1] Die Abschreibung, die auf den Zeitraum zwischen Anschaffung und Einlage entfällt bzw. die der Unternehmer in diesem Zeitraum tatsächlich geltend gemacht hat, ist davon abzuziehen.
Einlage eines Schreibtischs ein Jahr nach der Anschaffung: Berechnung der AfA
Herr Huber hat sich am 1.7.02. als Unternehmensberater selbstständig gemacht. Bereits im Oktober 01 hat er sich einen Schreibtisch für 1.224 EUR brutto gekauft. Diesen Schreibtisch verwendet er ab dem 1.7.02 für seine freiberufliche Tätigkeit. Abschreibungen hat er bis dahin nicht geltend gemacht.
Ergebnis: Die Nutzungsdauer eines Schreibtischs beträgt 13 Jahre (= 156 Monate). Vorsteuer konnte er nicht geltend machen, weil es sich um eine private Anschaffung handelte. Die Abschreibung pro Monat beträgt somit 1.224 EUR : 156 = 7,85 EUR. Bis zur Einlage am 1.7.02 sind 9 Monate vergangen, sodass 9 × 7,85 EUR = 70,65 EUR an Abschreibung verbraucht sind. Der Einlagewert beträgt somit (1.224 EUR – 70,65 EUR =) 1.153,35 EUR. Diesen Betrag schreibt der Unternehmensberater, wenn er den Schreibtisch nicht in einen Sammelposten einstellen muss, über die verbleibende Restnutzungsdauer von 147 Monaten ab. Die Abschreibung ermittelt er wie folgt:
Einlagewert 1.7.02 | 1.153,35 EUR |
Abschreibung für 02 : | |
1.153,35 : 147 × 6 Monate = | 47,08 EUR |
Abschreibung 03 (1.153,35 : 147 × 12 =) | 94,15 EUR |
Zwischenwert zum 31.12.03 | 1.012,12 EUR |
Für den Schreibtisch wird die Poolabschreibung gewählt
Es liegt derselbe Sachverhalt vor nur mit dem Unterschied, dass der Einlagewert 928 EUR beträgt und Herr Huber bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter die 250 EUR Variante kombiniert mit der Poolabschreibung für Sammelposten gewählt hat.
Der Einlagewert des Notebooks liegt mit 918 EUR unter dem Grenzwert von 1.000 EUR, sodass Herr Huber eine Einstellung in den Sammelposten vornehmen muss. Vorteil ist, dass die 918 EUR über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben werden.
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0485/0675 | Wirtschaftsgüter größer 250 bis 1.000 Euro (Sammelposten) | 918 | 1890/2180 | Privateinlagen | 918 |
Wann auf die Einlage ins Betriebsvermögen verzichtet werden sollte
Hat der Unternehmer ein Wirtschaftsgut vor der Einlage ins Betriebsvermögen bereits zu 100 % als Werbungskosten (geringwertiges Wirtschaftsgut) abgeschrieben, beträgt der Einlagewert 0 EUR. Der Unternehmer kann in dieser Situation keine Abschreibung geltend machen, sodass es sinnvoll ist, wenn er auf eine Einlage ins Betriebsvermögen insgesamt verzichten würde.
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