Herr Huber ist Unternehmensberater und plant den Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit zum 1.7. des laufenden Jahres. Er mietet ab dem 1.4. ein Büro und richtet dieses teilweise mit vorhandenen Gegenständen ein. Es handelt sich um folgende Gegenstände, die sich bereits seit mehr als 3 Jahren in seinem Besitz befinden. Herr Huber schätzt die Werte (Teilwerte) wie folgt:

 
Bezeichnung des Wirtschaftsguts geschätzter Wert
Schreibtisch 380 EUR
Rollcontainer 220 EUR
Schreibtischstuhl 110 EUR
Schreibtischlampe 50 EUR
Tisch für Besprechungen 150 EUR
4 Stühle 160 EUR
Regal (1) 90 EUR
Regal (2) 90 EUR
Einlagen insgesamt 1.250 EUR

Herr Huber wendet bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern die 800-EUR-Variante gem. § 6 Abs. 2 EStG an, sodass es sich bei allen Gegenständen um geringwertige Wirtschaftsgüter handelt. Unternehmensberater Huber bucht die Einlage ins Betriebsvermögen wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0480/0670 Geringwertige Wirtschaftsgüter 1.250 1890/2180 Privateinlagen 1.250
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4855/6260 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 1.250 0480/0670 Geringwertige Wirtschaftgüter 1.250

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