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Anschrift Auftraggeber | |
_________________________ | |
(Ort, Datum) |
Bauvorhaben __________________________________________________ | ||
Bauvertrag vom _________________________ |
Hier: Abschlagszahlung Nr._______________
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte/r _________________________,
in der Anlage 1 erhalten Sie unsere Abschlagsrechnung Nr. _______________ vom _______________, in der Anlage 2 erhalten Sie eine prüfbare Aufstellung über die erbrachten Leistungen mit der Bitte um Zahlung der ausgewiesenen Abschlagssumme bis spätestens zum _______________.[1]
Wir weisen darauf hin, dass dem zwischen uns geschlossenen Werkvertrag das BGB zugrunde liegt. Danach sind wir berechtigt, nach § 632a BGB für die bislang vertragsgemäß erbrachten Leistungen eine Abschlagszahlung zu verlangen. Dies gilt auch für erforderliche Stoffe oder Bauteile, die eigens angefertigt oder angeliefert worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
(Unterschrift)
Anlagen
Die Regelung soll es dem Auftragnehmer auch im Rahmen eines BGB-Bauvertrags ermöglichen, Abschlagszahlungen unter einfacheren Voraussetzungen fordern und durchsetzen zu können.
Bei einem Verbraucherbauvertrag sind die nachstehenden Besonderheiten zu beachten (§ 650m BGB):
- Bei der 1. Abschlagszahlung ist dem Verbraucher eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten (§ 650m Abs. 2 BGB).
- Der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen darf 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung nicht übersteigen (§ 650m Abs. 1 BGB).
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