Rz. 8

Sobald die Themen priorisiert wurden, ist zu bestimmen, welche Leistungsinformationen die sinnvollsten Aussagen über die Art und Weise sowie die Effektivität des Managements des betreffenden Themas treffen.[1] Idealerweise sollte eine Deckungsgleichheit zwischen dem, was innerhalb eines Themenfelds durch definierte Leistungsindikatoren gemessen wird, und den daraus abgeleiteten Handlungen des Unternehmens, die einen Beitrag zu selbigen leisten, bestehen. Eine gute Kennzahl zieht Maßnahmen nach sich. Wird bspw. eine Kennzahl Personalfluktuation berichtet, und zeigt diese den Wert 5 % an, dann lautet die Frage: "Welche Maßnahme soll diese Zahl nun auslösen?" Lautet die Antwort, dass diese Zahl nur berichtet wird, weil man sie eben hat, ist das nicht ausreichend. Eine gute Kennzahl warnt, sie veranlasst, etwas zu verstärken, zu unterlassen oder zu korrigieren, d. h., sie liefert einen Steuerungsimpuls.[2] Gute Kennzahlen sind möglichst nahe am operativen Geschäft anzusetzen und den Entscheidern ist mit möglichst geringem Verzug über Effektivität, Effizienz und Zielkonformität Rückmeldung zu geben.

 

Rz. 9

Unternehmen, die mit der strategischen Betrachtung des Themas Nachhaltigkeit und/oder der Berichterstattung beginnen, müssen häufig zunächst mit qualitativen Zielen und zugehörigen Leistungsinformationen beginnen – bspw. wenn es anfänglich um die Schaffung notwendiger interner Voraussetzungen für ein konkret messbares Ziel geht. Dies hängt wiederum vom Reifegrad und dem Branchenfokus der Organisation sowie den vorhandenen organisationalen, personellen und technischen Rahmenbedingungen ab, d. h., was realistisch machbar ist.

 

Rz. 10

Auch wenn die Situation jedes Unternehmens individuell ist, so haben verschiedene Standards (z. B. GRI) grundlegende Prinzipien definiert, die bei der Konzeption geeigneter Leistungsinformationen, insbes. Leistungsindikatoren/-kennzahlen Hilfestellung geben. Die Anwendung hilft, ausgewählte Leistungsinformationen auf Eignung und Qualität zu überprüfen.

 
Vollständigkeit Genauigkeit Ausgewogenheit/Neutralität Verständlichkeit/Klarheit Vergleichbarkeit Aktualität Zuverlässigkeit/den tatsächlichen Verhältnissen der Organisation entsprechend
Wesentliche Themen und Indikatoren sowie die Berichtsgrenzen sollten hinreichend abgedeckt werden, um erhebliche ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Auswirkungen darzustellen und Stakeholdern eine Beurteilung der Leistung der berichtenden Organisation im betrachteten Zeitraum zu ermöglichen. Die Informationen, insbes. Daten, sollten so genau sein, dass Stakeholder die Leistung der Organisation bewerten können. Es sollten sowohl positive als auch negative Aspekte der Leistung der Organisation berichtet werden, um eine fundierte Beurteilung der Gesamtleistung zu ermöglichen. Ferner sollten Leistungsinformationen so definiert sein, dass die Situation des Unternehmens nicht positiver dargestellt wird als der Realität entsprechend. Informationen sollten so zur Verfügung gestellt werden, dass sie für Stakeholder, die diese nutzen, verständlich und nachvollziehbar sind. Informationen sollten so zur Verfügung gestellt werden, dass Stakeholder die Leistung der Organisation im Zeitverlauf, in Bezug auf Zielsetzungen oder aber mit der Leistung anderer Organisationen vergleichen können. Die Leistungsinformation wird regelmäßig zur Verfügung gestellt, so dass die Informationen rechtzeitig verfügbar sind, um Stakeholdern fundierte Entscheidungen zu ermöglichen. Die bei der Zusammenstellung der Leistungsinformation verwendeten Informationen und Verfahren sollten so erfasst, aufgezeichnet, zusammengestellt, analysiert und offengelegt werden, dass sie überprüfbar sind und die Qualität und Wesentlichkeit der Informationen begründet werden.
Quellen: GRI, ISAE 3000 Quellen: GRI, Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen Quellen: GRI, Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen, ISAE 3000 Quelle: GRI Quelle: GRI Quellen: GRI, Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen, ISAE 3000

Tab. 1: Grundlegende Prinzipien zur Konzeption von Leistungsinformationen

 

Rz. 11

Schon während der Definition geeigneter Leistungsinformationen muss das Thema der Erhebung dieser, d. h. die Erhebung der Daten, durchdacht werden: Gibt es die Daten bereits? Wer in der Organisation kann die Informationen zur Verfügung stellen? Liegen diese für die gesamte Organisation vor? Wie sollen die Daten erhoben werden? usw.

Nur so kann eine definierte Leistungsinformation auch den intendierten Steuerungszweck erfüllen.

 
Hinweis

Eine wesentliche Aufgabe ist die Einrichtung geeigneter Prozesse und Strukturen, um i. R. d. Informationserhebung und -aufbereitung die oben beschriebenen Qualitätskriterien zu erfüllen.

 

Rz. 12

Für die Prinzipien der Vollständigkeit, Genauigkeit, Verständlichkeit sowie Vergleichbarkeit der Leistungsinformationen ist es unabdingbar, eine oder mehrere – je nachdem, was z. B. aufgrund...

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