Rz. 9

Der Prozess der Zielfestlegung und der Definition von KPIs stützt sich auf vorhandene Zahlen im Unternehmen, um das Basisjahr für die Ziele festlegen zu können, die angestrebte Zielgröße zu definieren und zu erproben, in welcher Qualität und mit welchem Aufwand die Kennzahlen erhoben werden können. Nicht nur wenige definierte KPIs müssen auditierbar erfasst werden, sondern viele weitere Kennzahlen, die durch freiwillige Standards wie GRI, SASB etc. (§ 8) notwendig und mit dem EU Sustainability Reporting Standard (§ 9A) verbindlich vorgegeben werden. Mit Blick auf die Qualitätssicherung der Daten sowie zur Auditierbarkeit der Angaben ist von Anfang an mitzudenken, wie Belege für eingegebene Daten – auf kleinstmöglicher Ebene – dokumentiert werden können. Für die tatsächliche Erhebung ist es ratsam, technische Unterstützung, die über Excel-Listen hinausgeht, einzuführen.

 

Rz. 10

Der Markt für die Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten in Unternehmen umfasst langjährig etablierte Anbieter, Start-ups, die Künstliche Intelligenz (KI) nutzen, sowie sich ständig weiterentwickelnde Systeme. Zwar kann der Aufwand durch technische Unterstützung reduziert werden, dennoch gilt zumeist, dass Kennzahlen eingegeben werden müssen (nur die wenigsten Größen sind technisch automatisiert). Immer wird die Schulung von Dateneingebern und Datennutzern eine Rolle für die Datenqualität spielen.

 

Rz. 11

Eine gute Governance klärt die unterschiedlichen Rollen bei der Dateneingabe und die Verantwortlichkeiten für Ergebnisse und Gegenmaßnahmen, wenn nötig. Am Ort des Geschehens wird der korrekte Wert der Kennzahl festgestellt und erhoben. Teilweise erfolgt eine Aggregation der Einzeldaten auf lokaler Ebene, bevor ein weiterer Plausibilitätscheck in den zentralen Fachabteilungen erfolgt. Unstimmigkeiten müssen im Austausch mit den Verantwortlichen in den Regionen oder vor Ort geklärt werden. Die Fachabteilung leitet dann plausibilisierte Zahlen und Belege in aggregierter Form an die Nachhaltigkeitsabteilung, die diese Daten mit auf Unternehmensebene aggregierten Daten plausibilisiert. Die Daten unterliegen häufig, zukünftig immer, der externen Prüfung (§ 9 Rz 38 ff.). Die Unternehmensleitung steht in der Verantwortung für die korrekte Datenerhebung und anschließende externe Darstellung (§ 9 Rz 38, 40, 77).

 

Rz. 12

Während im Controlling eine regelmäßige Datenerhebung und Datenauswertung selbstverständlich sind, gibt es im Nachhaltigkeitsmanagement noch Aufholbedarf. Das gilt sowohl für die Systeme und Regularien selbst als auch für den Erhebungszeitraum. Häufig ist die externe Nachhaltigkeitsberichterstattung der Grund für die Erhebung von Daten. Allerdings ist ein einmal im Jahr gemessener Wert eines KPI wenig aussagekräftig und kann nur schwerlich zur Steuerung verwendet werden. Obwohl die Datengenerierung mit Aufwand verbunden ist, ist es ratsam, eine häufigere (interne) Berichtsfrequenz einzuführen, beginnend mit einer halbjährlichen, quartalsweise bis hin zu einer monatlichen Erhebung, wo sinnvoll.

 
Hinweis

Exkurs: Sustainable Development Goals (SDGs)

"The 17 Sustainable Development Goals and 169 targets which we are announcing today demonstrate the scale and ambition of this new universal Agenda."[1] Auch privatwirtschaftliche Aktivitäten, wie Investitionen oder Innovation, werden in der Agenda 2030 explizit aufgefordert, zum Erreichen der SDGs (§ 8 Rz 148 ff.) beizutragen.[2]

Die SDGs sind das Beispiel für den Versuch, im globalen Maßstab Nachhaltigkeit zielgerichtet voranzubringen. Globale Ziele, in Kurz- sowie Langform ausformuliert, mit ansprechenden und relativ selbsterklärenden Logos versehen, bringen die Kernaussagen auf den Punkt, werden durch Unterziele präzisiert und mit Indikatoren operationalisiert. Der globale Indikatorrahmen umfasst 231 einzelne Indikatoren.[3]

Für Wirtschaftsakteure stellt sich die Frage nach sinnvollem Engagement: Welche Beiträge in Beziehung zum Kerngeschäft sind im jeweiligen Länderkontext sinnvoll? Unternehmen können Prioritäten bestimmen, wenn sie sich strategisch mit den Zielen, Zielvorgaben und Indikatoren entlang ihrer Wertschöpfungskette auseinandersetzen. Daraus können Handlungen abgeleitet werden, die den Zielen angemessen Rechnung tragen, ohne in simplifizierende Muster zu verfallen. Dazu sollten Unternehmen die Unterziele und Indikatoren der SDGs kennen. Wenn Maßnahmen auf höherer Aggregationsebene, z. B. den 17 Zielen oder deren Kurzform oder gar Symbol, benannt werden, sollte darauf hingewiesen werden, dass der unternehmensspezifische Beitrag unternehmens- oder sektorspezifischen Indikatoren folgt und nicht i. e. S. angerechnet werden kann.

[1] United Nations, Transforming our world: the 2030 Agenda for Sustainable Development, https://sdgs.un.org/2030agenda, abgerufen am 3.1.2023.
[2] 2030 Agenda for Sustainable Development, Tz. 67.
[3] Der globale Indikatorrahmen wurde 2017 von der UN-Generalversammlung angenommen. Er wird in definierten Zeitabständen überprüft, kontinuierlich verfeinert und du...

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