Zusammenfassung

 
Überblick

Sowohl die Berechnung der Bemessungsgrundlagen wie Zollwert und Einfuhrumsatzsteuerwert (EUSt-Wert), die Berechnung der bei einer Einfuhr zu entrichtenden Einfuhrabgaben wie Zölle (Wertzölle, Agrarzölle, Antidumpingzölle), Verbrauchsteuern (Tabak, Branntwein usw.) als auch der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zeigt dieser Beitrag anhand von Berechnungsbeispielen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für den Außenhandel sind auf nationaler Ebene das Außenwirtschaftsgesetz (AWG[1]), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV[2]), das Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatG[3]) und die Abgabenordnung (AO[4]) – unser Steuerrecht – maßgebend.

Auf europäischer Ebene sind vor allen Dingen der Zollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013[5] vom 9.10.2013) sowie eine Reihe anderer Verordnungen maßgebend.

Auch international haben die EU bzw. die Einzelstaaten eine Reihe von Vereinbarungen ratifiziert, die hier nicht im Einzelnen aufgezählt werden, sondern beim entsprechenden Text erwähnt werden.

1 Wie ermittelt man den Zollwert im "Normalfall"?

Vor der Zollwertermittlung steht immer ein Blick in den Zolltarif der EU.[1] Nur wenn dort nach sorgfältiger Einreihung[2] ein %-Zollsatz angegeben ist, muss auch ein Zollwert ermittelt werden. Sonst entfällt dies.[3]

Im Folgenden soll nur der "Normalfall"[4] behandelt werden.

Aus den Rechtsgrundlagen ergibt sich für die Zollwertberechnung also das folgende Schema:

Grundlage: Rechnungspreis

Plusfaktoren:

 
+ Verkaufsprovisionen und Maklerlöhne
+ Umschließungskosten
+ Verpackungskosten
+ vom Käufer zur Verfügung gestellte Materialien, Werkzeuge usw.
+ Entwürfe usw., soweit sie außerhalb der EU erarbeitet wurden
+ Lizenzgebühren (für die zu bewertenden Waren)
+ Erlöse aus späteren Weiterverkäufen (die dem Verkäufer zugutekommen)
+ Beförderungskosten und Versicherungskosten sowie Lade- und Entladekosten bis an den Verbringungsort

Minusfaktoren:

 
- Montagekosten usw.
- Zölle und andere EG-Abgaben
- Vervielfältigungsrechte
- Zahlungen für Vertriebs- oder Wiederverkaufsrechte (soweit keine Bedingung des Kaufgeschäfts)
- Beförderungskosten nach Einfuhr in die EG
= anzumeldender Zollwert

Welche Kosten im Rechnungspreis enthalten bzw. nicht enthalten sind, ergibt sich aus der Handelsrechnung und der dort ausgewiesenen Lieferbedingung (i. d. R. Incoterms). Einen wesentlichen Teil der Kosten machen insbesondere die Beförderungskosten aus. Eine genaue Kenntnis der Incoterms 2010 setzen wir im weiteren Verlauf des Beitrags voraus.

 
Praxis-Beispiel

Zollwertermittlung: Rechnungspreis FOB Manila

Ermitteln Sie den Zollwert für die folgende Sendung:

Rechnungspreis FOB Manila: 12.345,00 USD, Kurs 1 EUR = 1,2345 USD. Ihnen sind die folgenden

 
Transportkosten bekannt:  
Vortransport nach Manila: 376,80 USD
Seefracht bis Rotterdam: 1.826,31 EUR
Fracht Rotterdam – Kaldenkirchen: 385,00 EUR
Fracht Kaldenkirchen – Frankfurt: 636,00 EUR
Transportversicherung: 138,50 EUR

Lösung:

 
Rechnungspreis 10.000,00 EUR
+ Seefracht 1.826,31 EUR
+ Transportversicherung 138,50 EUR
Zollwert 11.964,81 EUR

Erläuterungen: Der Vorlauf in Manila gehört zum Zollwert, ist aber schon im Rechnungspreis enthalten. Der Nachlauf ab Rotterdam ist EG-Transport und gehört somit nicht zum Zollwert.

Jedes Incoterm erfordert eine neue Überlegung: Was ist im Rechnungspreis enthalten, was nicht? Bezüglich der Beförderungskosten sind folgende Merksätze hilfreich:

  • E- und F-Incoterms: Frachtkosten werden addiert.
  • C- und D-Incoterms: Frachtkosten sind enthalten; Frachtkosten über den Verbringungsort hinaus können subtrahiert werden, wenn sie feststellbar sind.

Eine Transportversicherung ist nur bei den Incoterms CIF und CIP enthalten. Sollte bei anderen Incoterms eine Versicherung eingedeckt werden, müssen Sie die Prämie addieren.

 
Praxis-Beispiel

Zollwertermittlung: Rechnungspreis CIP-Lieferung

Sie importieren 60.000 Nelken aus Kenia. Preis CIP Frankfurt: 4.982,00 EUR.

 
Luftfracht: 673,82 EUR davon 62 % bis Verbringungsort
Transportversicherung: 122,40 EUR
FOB-Kosten in Kenia: 210,00 EUR (in der Luftfracht nicht enthalten)

Lösung:

 
Rechnungspreis: 4.982,00 EUR
- 38 % der Luftfracht: 256,05 EUR
= Zollwert: 4.725,95 EUR

Lösungshinweis:

Bei einer CIP-Lieferung sind alle Frachtkosten und auch die Transportversicherung bereits im Rechnungspreis enthalten, aber nur 62 % der Luftfracht gehören zum Zollwert. Somit sind 38 % (= 100 % – 62 %) absetzbar. Die FOB-Kosten in Kenia gehören zwar auch zum Zollwert, sind aber ebenfalls im Rechnungspreis enthalten.

 
Praxis-Beispiel

Import aus USA – Preis ab Messegelände Paris

Sie importieren eine Pressluftmaschine aus den USA, die Sie auf einer Messe in Paris gekauft haben. Preis ab Messegelände Paris, unverzollt: 4.580,00 EUR abzüglich 30 % Messerabatt und 3...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Basic. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge