Das Homeoffice ist im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten, für den der Arbeitgeber eine mit dem Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Das Gesetz verwendet statt dieser in der Praxis gebräuchlichen Bezeichnung den Begriff Telearbeitsplatz.

In Corona-Zeiten ist das Homeoffice beinahe Normalität für Arbeitnehmer und Unternehmer geworden und wird auch künftig etabliert bleiben. Wichtige Fachbeiträge und Arbeitshilfen finden Sie hier:
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