Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Höhe der Anschaffung/Herstellungskosten
  • Bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter
  • Selbstständige Nutzbarkeit

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Wirtschaftsgüter (Sammelposten) 0485 0675   Wirtschaftsgüter (Sammelposten)
Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter 4862 6264  

Abschreibungen auf

Sachanlagen

So kontieren Sie richtig!

Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 EUR müssen bei Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG (Poolabschreibung) in einen Sammelposten eingestellt werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Wirtschaftsgüter (Sammelposten)" 0485 (SKR 03) bzw. 0675 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das jeweilige Konto (Bank/Kasse/Kreditoren).

 

Buchungssatz:

Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

an Bank/Kasse/Kreditorenkonto

Dieser Sammelposten ist über 5 Jahre aufzulösen. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Abschreibung auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter" 4862 (SKR 03) bzw. 6264 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter

an Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Einstellung in Sammelposten

Ein Unternehmer hat mehrere Wirtschaftsgüter angeschafft, die jeweils netto ohne Umsatzsteuer nicht mehr als 1.000 EUR kosten. Er wendet § 6 Abs. 2a EStG (= Poolabschreibung beim Sammelposten) an. Bei den Anschaffungen im laufenden Jahr handelt es sich um die folgenden Gegenstände:

 
Bezeichnung Datum Bruttobetrag (EUR) Vorsteuer (EUR) Nettobetrag (EUR)
Stehlampe 6.5. 333,20 53,20 280,00
Schreibtischstuhl 10.6. 803,25 128,25 675,00
Schreibtisch 1.12. 1.137,64 181,64 956,00
Rollcontainer für Schreibtisch 1.12. 307,02 49,02 258,00
Summen   2.581,11 412,11 2.169,00

Buchungsvorschlag: Anschaffung Schreibtisch

Dieses wurde bei der Fa. Müller (Kreditorenkonto 78991) gekauft.

Buchungsvorschlag für Schreibtisch:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

0485/

0675
Wirtschaftsgüter EUR (Sammelposten) 956,00      

1576/

1406
Abziehbare Vorsteuer 19 % 181,64 78991 Fa. Müller 1.137,64

Bei allen anderen Anschaffungen liegen die Anschaffungskosten (netto) über 250 EUR und betragen nicht mehr als 1.000 EUR. Sie werden entsprechend gebucht. Im Beispiel also die Anschaffungskosten der Stehlampe, des Schreibtischstuhls und des Rollcontainers für den Schreibtisch.

3 Anhebung der Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter

Der untere Grenzwert beträgt gem. § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG 250 EUR . Der obere Grenzwert beträgt gem. § 6 Abs. 2 EStG 800 EUR.

Das hat zur Folge, dass die Grenze für Aufzeichnungspflichten 250 EUR beträgt. Für den Sammelposten beträgt die untere Wertgrenze 250 EUR und die obere Wertgrenze 1.000 EUR.

4 Ausnahmen von der "normalen" Abschreibung

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen gem. § 7 Abs. 1 EStG über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Bei der Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist regelmäßig von den amtlichen AfA-Tabellen auszugehen.

In den folgenden Fällen spielt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer keine Rolle:

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 EUR netto: Diese können – unabhängig davon, ob § 6 Abs. 2 EStG oder § 6 Abs. 2a EStG angewendet wird – im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen werden (= unmittelbare Aufwandsbuchung).
  • Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 250 EUR aber nicht mehr als 1.000 EUR betragen (Sammelposten): Diese sind bei Anwendung der Poolabschreibung verteilt über 5 Jahre als Betriebsausgaben abzuziehen.
  • Alternativ zu den vorstehenden Varianten können Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 800 EUR netto als geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung sofort zu 100 % abgeschrieben werden.
 
Hinweis

Wahlrecht: Poolabschreibung oder Sofortabschreibung

Das Wahlrecht zwischen Poolabschreibung und Sofortabschreibung bis 800 EUR muss für alle Wirtschaftsgüter, die im laufenden Wirtschaftsjahr angeschafft werden, einheitlich ausgeübt werden.

5 Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR kann ein Sammelposten gebildet werden

Bei Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG werden alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu einem Sammelposten zusammengefasst,

  • deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto (also ohne Umsatzsteuer) mehr als 250 EUR, aber nicht mehr als 1.000 EUR betragen, und die
  • beweglich,
  • abnutzbar und
  • selbstständig (= für sich allein) nutzbar sind.

Dieser Sammelposten muss im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 1/5 gewinnmindernd aufgelöst werden. Diese Regelung ist zwingend anzuwenden, Ausnahmen existieren nicht. Für die Anschaffungen muss für jedes Jahr, in dem die Poolabschreibung angewendet wird, jeweils ein eigener Sammelposten gebildet werden.

 
Anschaffungskosten

1. Variante

Abschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG)

2. Variante

Abschreibung (§ 6 Abs. 2a EStG)

3. Variante

Wahlmöglichkeit: Nur anstelle der 1. Variante
bis 250 EUR sofort sofort Abschreibung nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
mehr als 250 EUR bis 800 EUR sofort Poolabschreibung über 5 Jahre Abschreibung nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
mehr als 800 EUR bis 1.000 EUR Abschreibung nach der betrie...

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