Rz. 78

Der bilanzielle Ausweis erfolgsbezogener Zuwendungen, die künftige Aufwendungen eines Unternehmens kompensieren sollen, ist in IAS 20 nicht explizit geregelt. Da es sich bei "grants related to income" um solche Zuwendungen handelt, die sich nicht auf einen Vermögenswert beziehen, ist eine Verrechnung mit einem Vermögenswert gerade nicht möglich. Folglich verbleibt für deren bilanziellen Ausweis nur die Bildung eines passivischen Abgrenzungspostens innerhalb des Fremdkapitals.[1]

 

Rz. 79

Für die erfolgswirksam erfassten erfolgsbezogenen Zuwendungen gesteht der Standard dem Bilanzierenden ein Ausweiswahlrecht in der Gewinn- und Verlustrechnung zu. Demnach besteht einerseits – analog zur Bruttomethode bei vermögenswertbezogenen Subventionen – die Möglichkeit, die Zuwendungen unter den "sonstige[n] Erträge[n]" (other income) oder in einer ggf. neu einzufügenden Ertragsposition darzustellen. Andererseits dürfen sie aber auch mit den korrespondierenden Aufwendungen saldiert ausgewiesen werden.[2]

[1] Vgl. ähnlich Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, 2002, Abschn. 11, Rz. 63, Stand: 12/2002.
[2] Vgl. IAS 20.29 ff.; überdies PwC, IFRS-Manual of Accounting 2019/2020, 12. Aufl. 2018, Rz. 17.13: "The presentation approach should be applied consistently to all similar grants."

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