Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Wahlrechtsausübung in Handels- und Steuerbilanz
  • Periodengerechte Erfassung
  • Rückzahlungsverpflichtungen

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) 2743 4975   Sonstige betriebliche Erträge
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 0949 2999   Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen (nur Handelsbilanz)
Rücklage für Zuschüsse 0946 2988   Sonderposten mit Rücklageanteil (nur Steuerbilanz)

So kontieren Sie richtig!

Investitionszuschüsse können handelsrechtlich von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts abgesetzt werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto des betreffenden Wirtschaftsguts, z. B. auf das Konto "Maschinen" 0210 (SKR 03) bzw. 0440 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Bank

an Maschinen

In der Handelsbilanz darf stattdessen wahlweise ein Sonderposten auf der Passivseite gebildet werden, und in besonderen Fällen darf eine sofortige erfolgswirksame Vereinnahmung erfolgen. In der Steuerbilanz kann neben der anschaffungs- oder herstellungskostenmindernden Berücksichtigung alternativ die erfolgswirksame Vereinnahmung gewählt werden.

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Erfolgsneutrale Behandlung eines Investitionszuschusses

Unternehmer Hans Groß plant die Anschaffung einer umweltfreundlichen Produktionsmaschine und erhält am 30.11.01 einen Zuwendungsbescheid des zuständigen Ministeriums. Danach wird er einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln i. H. v. 30.000 EUR erhalten, wenn er eine Maschine, die bestimmte Umweltstandards einhält, tatsächlich anschafft und diese mindestens 3 Jahre im Inland einsetzt.

Daraufhin erwirbt Hans Groß am 12.1.02 eine entsprechende Produktionsmaschine für 150.000 EUR (Nutzungsdauer 10 Jahre) zzgl. 28.500 EUR USt von der Maschinenhandlung Wolfgang Müller (Kreditorenkonto 81239). Noch im Januar 02 geht auf seinem Bankkonto ein Zuschuss aus öffentlichen Mitteln i. H. v. 30.000 EUR ein.

Hans Groß hat den Zuwendungsbescheid vom 30.11.01 zum 31.12.01 nicht als Forderung berücksichtigt, da der Zuschuss nur unter der Bedingung gewährt wurde, dass Hans Groß eine den Anforderungen entsprechende Maschine tatsächlich anschafft und die Kaufnachweise fristgerecht einreicht.

Diese Bedingung ist erst im Januar 02 erfüllt. Denn am 12.1.02 erwirbt Hans Groß die Maschine und reicht die erforderlichen Erwerbsnachweise bei der Behörde ein. Er aktiviert die Maschine in Höhe der Anschaffungskosten und bucht die von Wolfgang Müller in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer.

Buchungsvorschlag: Anschaffung der Maschine im Januar 02

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0210/0440 Maschinen 150.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 28.500 81239 Maschinenhandlung Müller 178.500

Nach Einreichung der erforderlichen Erwerbsnachweise zahlt die Behörde den Zuschuss noch im Januar 02 aus.

Sowohl für die Handelsbilanz als auch für die Steuerbilanz entscheidet sich Hans Groß für die Minderung der Anschaffungskosten in Höhe des Zuschusses, da er in beiden Rechenwerken möglichst übereinstimmend vorgehen möchte.

Dementsprechend bucht Hans Groß die Auszahlung des Zuschusses im Januar 02 in voller Höhe gegen das Konto "Maschinen", auf dem zuvor die angeschaffte Maschine eingebucht wurde.

Buchungsvorschlag: Zuschuss im Januar 01

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 30.000 0210/0440 Maschinen 30.000

Für das Geschäftsjahr 02 verrechnet Hans Groß eine Jahresabschreibung von 12.000 EUR, die er wie folgt berechnet:

 
  Anschaffungskosten der am 12.1.02 erworbenen Maschine 150.000,00 EUR
Zuschuss 30.000,00 EUR
= Bemessungsgrundlage für die Abschreibung 120.000,00 EUR
/ 10 Jahre Nutzungsdauer
= Jahreabschreibung 12.000,00 EUR

Buchungsvorschlag: Jahresabschreibung 02 für die Maschine

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04Haben Kontenbezeichnung Betrag
4830/6220 Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) 12.000 0210/0440 Maschine 12.000

Zum 31.12.02 weist Hans Groß die Maschine in der Handels- und Steuerbilanz mit 108.000 EUR (= 120.000 EUR – 12.000 EUR) aus.

3 Zum Begriff des Zuschusses

Ein Zuschuss ist ein Vermögensvorteil, den ein Zuschussgeber zur Förderung eines zumindest auch in seinem Interesse liegenden Zwecks dem Zuschussempfänger zuwendet.[1]

Ist ein Eigeninteresse des Zuschussgebers nicht gegeben, so liegt kein Zuschuss vor.[2] Ein (echter) Zuschuss ist allerdings nicht gegeben, wenn ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer Leistung des Zuschussempfängers gegeben ist, wie bspw. beim Baukostenzuschuss des Mieters an den Vermieter. In diesem Fall spricht man von unechten Zuschüssen.[3]

(Echte) Zuschüsse können von der öffentlichen Hand oder von privater Seite gewährt werden. Dabei sind 2 Arten von Zuschüssen zu unterscheiden:

  • Aufwands- und Ertragszuschüsse sowie
  • Investitions- oder Kapitalzuschüsse.

Ertragszuschüsse zielen auf die Verbesse...

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