Zahlt der Arbeitgeber einen monatlichen pauschalen Betrag als Miet- und Wohngeldzuschuss, handelt es sich hierbei um einen Teil der Vergütung und somit grundsätzlich um steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge