Hierbei wird versucht, die Gemeinkosten jeweils differenziert den sie "auslösenden" Bereichen zuzurechnen, um dem Verursachungsprinzip so weit als möglich gerecht zu werden.

Gemein- und auch Einzelkosten entstehen in der Regel in folgenden Bereichen, auch Hauptkostenstellen genannt:

  • Material
  • Fertigung
  • Verwaltung
  • Vertrieb

Bei der tieferen Gliederung dieser Hauptkostenstellen kommt man zwangsläufig zu

  • Materialkostenstellen (z. B. Einkauf, Lager)
  • Fertigungskostenstellen (z. B. Zuschnitt, Bearbeitung, Montieren)
  • Verwaltungskostenstelle (z. B. Personal, Finanzbuchhaltung)
  • Vertrieb (z. B. Marketing, Verkauf)

Durch dieses sortierte Zuordnen der Gemeinkosten entsprechend der Verursachung zu ihren jeweiligen Kostenstellen, wird die Einführung der Kostenstellenrechnung notwendig bzw. entsteht diese. Ebenso wie diese Zuordnung sollte die Berechnung der Gemeinkostenzuschläge zweckmäßigerweise mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) erfolgen. Dazu muss angemerkt werden, dass die Form des BAB auch durch die Art des verwendeten Kalkulationsverfahrens bestimmt wird.

Um mögliche Fehler bei diesem Verfahren klein zu halten, ist die Wahl der richtigen Bezugsbasis besonders wichtig.

 
Praxis-Tipp

Differenzierende Zuschlagskalkulation

Eine kleine Bezugsgröße in Verbindung mit hohen zu verrechnenden Gemeinkosten führt zu einem hohen Zuschlagsatz. Kleine Fehler bei der Ermittlung der Einzelkosten wirken sich spürbar auf das Ergebnis aus.

Diese Eigenschaft führt heute vor allem im Bereich der Fertigung zu einer starken Abwertung der Zuschlagskalkulation, weil dabei der Fertigungslohn als Basis für die Gemeinkostenverrechnung herangezogen wird. Durch die weitreichende Mechanisierung und Automation der Produktion mit einem geringer werdenden Lohnanteil am Erzeugnis selbst ist der Lohn als Bezugsgröße für Gemeinkostenzuschläge der Fertigung nicht mehr brauchbar.

Neben der Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge kommen der Kostenstellenrechnung noch andere Aufgaben zu:

  • Berechnung durchschnittlicher Verrechnungssätze für die Leistungen der Kostenstellen
  • Erstellung statistischer Unterlagen für den Kostenvergleich, zur Kontrolle der betrieblichen Kostenstruktur

Für die Berechnung der Gemeinkostenzuschläge gilt: Die Ermittlung des Zuschlags erfolgt auf der Basis der in den jeweiligen Bereichen entstandenen Einzelkosten.

So rechnen Sie richtig

Bei der Ermittlung des Materialgemeinkostenzuschlags muss als Basis die Summe der Materialeinzelkosten verwendet werden.

Formel für die Berechnung des Zuschlags in Prozent:

 
Materialgemeinkostenzuschlag = Materialgemeinkosten × 100 %
Materialeinzelkosten

In den Fertigungskostenstellen dienen als Basis für die Zuschläge die jeweiligen Fertigungslohnsummen.

Formel für die Berechnung des Zuschlags in Prozent:

 
Fertigungsgemeinkostenzuschlag = Fertigungsgemeinkosten × 100 %
Lohneinzelkosten

Für die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkostenzuschläge werden in der Regel die Herstellkosten als Bezugsgröße verwendet; in Einzelfällen, z. B. bei starken Materialpreisschwankungen auf dem Materialmarkt oder bei Herstellung gleichartiger Produkte mit unterschiedlichen Fertigungsmaterialien, können als Basis auch die Fertigungskosten in der Kostenrechnungdienen, dadurch wird die Verstärkung der Kostenschwankung im Kalkulationsergebnis, verursacht durch prozentuale Zuschläge, aufgefangen.

Formeln für die Berechnung der Zuschläge in Prozent:

 
Verwaltungsgemeinkostenzuschlag = Verwaltungsgemeinkosten × 100 %
Herstell- bzw. Fertigungskosten
 
Vertriebsgemeinkostenzuschlag = Vertriebsgemeinkosten × 100 %
Herstell- bzw. Fertigungskosten

Die Zuschläge für Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten unterliegen bei der Berechnung zwar der gleichen Bezugsgröße, werden aber in der Praxis aus Gesichtspunkten der Kostenkontrolle getrennt gehalten.

Abb.1: Übersicht zum Aufbau der Selbstkosten-Kalkulation

Siehe auch: Beispiel einer Selbstkosten-Kalkulation

3.1 Beispiel einer Selbstkosten-Kalkulation

Gegebene Daten:

Materialeinzelkosten 35 EUR/Stück

Materialgemeinkosten 13 % von Materialeinzelkosten

 
Fertigung
– Zuschnitt: Fertigungszeit = 0,25 Std./Stück
  Fertigungslohn = 15 EUR/Std.
  Fertigungsgemeinkostenzuschlag = 320 %
– Bearbeitung: Fertigungszeit = 0,50 Std./Stück
  Fertigungslohn = 17 EUR/Std.
  Fertigungsgemeinkostenzuschlag = 420 %
– Montage: Fertigungszeit = 0,35 Std./Stück
  Fertigungslohn = 16 EUR/Std.
  Fertigungsgemeinkostenzuschlag = 380 %
– Sondereinzelkosten der Fertigung:
  Montagevorrichtung zu 3.500 EUR bei einer zu ­erwartenden Stückzahl von 1.000 Stück
Verwaltungsgemeinkosten 8 % von Herstellkosten  
Vertriebsgemeinkosten 11 % von Herstellkosten  
           

Kalkulation:

 
Materialeinzelkosten   35,00 EUR/Stück  
Materialgemeinkosten 13 % von 35,00 EUR 4,55 EUR/Stück  
Materialkosten   39,55 EUR/Stück
 
Fertigung      
Zuschnitt: Fertigungslohn 3,75 EUR/Stück  
  Fertigungsgemeinkosten 12,00 EUR/Stück  
Bearbeitung: Fertigungslohn 8,50 EUR/Stück  
  Fertigungsgemeinkosten 35,70 EUR/Stück  
Montage: Fertigungslohn 5,60 EUR/Stück  
  Fertigungsgemeinkosten 21,28 EUR/Stück  
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