Begriff

Nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip sind Einnahmen/Ausgaben dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen, in denen sie zugeflossen sind bzw. geleistet wurden. Das Prinzip stellt auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Einnahme bzw. Ausgabe ab (Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Einnahmen).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Grundaussage über den Zuflusszeitpunkt bei Einnahmen enthält § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG. Den Leistungszeitpunkt für die Ausgabenseite bestimmt korrespondierend § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG. Die jeweiligen Sätze 2 in Abs. 1 und 2 stellen Sonderregelungen für wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben auf. Auf eine der Vereinfachung dienende Ausnahmeregelung vom Zuflussprinzip für das Lohnsteuerverfahren verweist § 11 Abs. 1 Satz 4 EStG.

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