Leitsatz

Die lange Dauer eines Finanzgerichtsverfahrens und damit verbundene Beweisnachteile können zu Lasten des staatlichen Steueranspruchs gehen. Dies gilt insbesondere, wenn im Prozess nur eine oder wenige einfache Tatsachen und Rechtsfragen streitig sind. Mit ungewöhnlicher Deutlichkeit kritisiert der BFH die unangemessene Dauer solcher Verfahren. Wird über eine finanzgerichtliche Klage erst nach nahezu 8 Jahren und nach dem streitigen Steuerbescheid erst nach über 11 Jahren entschieden, kann der Anspruch des Steuerbürgers auf wirksamen Rechtsschutz verletzt sein. Dies kann wiederum dazu führen, dass eine erschwerte Sachaufklärung und der mögliche Verlust von Beweismitteln zu Lasten des Staates geht ( → Klage ).

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 23.02.1999, IX R 19/98

Anmerkung

Anmerkung : Im Urteilsfall hat der BFH die Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses und des daraus resultierenden Werbungskostenüberschusses aus Vermietung und Verpachtung mangels entsprechender Nachweise nicht akzeptiert. Er sah in dem Umstand, dass das Finanzgericht ohne erkennbaren Grund im Anschluss an eine mündliche Verhandlung trotz Kenntnis des schlechten Gesundheitszustands einer zu Beginn des Verfahrens 81-jährigen Zeugin das Verfahren zunächst nicht weiter betrieb und erst Jahre später – nach dem Tod der Zeugin – über eine tatsächlich und rechtlich einfache Vorfrage durch Zwischenurteil entschied und dabei die schriftlichen Bekundungen der Zeugin als „nicht ausführlich” genug ansah, eine Verletzung des Anspruchs auf gerichtlichen Rechtsschutz. Die mangelnde Aufklärbarkeit (mangels Befragung der Zeugin) dürfte dem Steuerbürger nicht nachteilig angelastet werden, d. h. gehe zu Lasten des Staates.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge