Überblick

Die Incoterms (International Commercial Terms, Internationale Handelsbedingungen) wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) geschaffen, um weltweit Rechtssicherheit für Kaufverträge zu schaffen. Es handelt sich um keine gesetzlichen Regelungen, sondern um Klauseln, welche die häufigsten in der Praxis anzutreffenden Gefahrtragungs- und Kostenverteilungsregelungen aufgreifen. Sie sind vergleichbar mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bedürfen der ausdrücklichen Einbeziehung in abzuschließende Verträge. Geregelt werden die Pflichten von Verkäufer und Käufer, insbesondere:

  • Der Gefahrenübergang – wer trägt bis zu oder ab welchem Punkt das Transportrisiko (hingegen nicht geregelt: Eigentumsübergang, s. u.)
  • Der Kostenübergang – wer trägt bis zu oder ab welchem Punkt die Transport-, Lieferungs- und Versicherungskosten.

Für den Bereich des Zollrechts ist alleine die Regelung zum Kostenübergang von Bedeutung, da sich abhängig von der Frage, wer die Transport-, Lieferungs- und Versicherungskosten trägt, die für die Ermittlung des Zolls erforderliche Bemessungsgrundlage ändert. Trägt etwa der Käufer die Transportkosten sind diese dem Zollwert (regelmäßig der für die eingeführten Waren vereinbarte Kaufpreis) (anteilig) hinzuzurechnen. 

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