Zusammenfassung
Die Incoterms (International Commercial Terms, Internationale Handelsbedingungen) wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) geschaffen, um weltweit Rechtssicherheit für Kaufverträge zu schaffen. Es handelt sich um keine gesetzlichen Regelungen, sondern um Klauseln, welche die häufigsten in der Praxis anzutreffenden Gefahrtragungs- und Kostenverteilungsregelungen aufgreifen. Sie sind vergleichbar mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bedürfen der ausdrücklichen Einbeziehung in abzuschließende Verträge. Geregelt werden die Pflichten von Verkäufer und Käufer, insbesondere:
- Der Gefahrenübergang – wer trägt bis zu oder ab welchem Punkt das Transportrisiko (hingegen nicht geregelt: Eigentumsübergang, s. u.)
- Der Kostenübergang – wer trägt bis zu oder ab welchem Punkt die Transport-, Lieferungs- und Versicherungskosten.
Für den Bereich des Zollrechts ist alleine die Regelung zum Kostenübergang von Bedeutung, da sich abhängig von der Frage, wer die Transport-, Lieferungs- und Versicherungskosten trägt, die für die Ermittlung des Zolls erforderliche Bemessungsgrundlage ändert. Trägt etwa der Käufer die Transportkosten sind diese dem Zollwert (regelmäßig der für die eingeführten Waren vereinbarte Kaufpreis) (anteilig) hinzuzurechnen.
1 Für alle Verkehrsträger zulässige Klauseln
Hier zunächst die Klauseln, die für alle Verkehrsträger zulässig sind:
Incoterm | Klausel (Beispiel) | Kostenübergang / Bedeutung für den Zollwert | Gefahrenübergang |
EXW EX works |
Ab Werk Denver | Bereitstellung und Kennzeichnung auf dem Werksgrundstück des Verkäufers. D.h., der Käufer trägt sämtliche Kosten. Alle Fracht- und Versicherungskosten von der Bereitstellung im Werk bis zur EU-Grenze sind zu addieren. Anmerkung: Es muss stets geklärt werden, wer zollrechtlich als Ausführer für die Zollformalitäten verantwortlich ist. Einzelvertragliche Regelung zu empfehlen. |
Mit der Zurverfügungstellung der Ware auf dem Werksgrundstück des Verkäufers. |
FCA Free CArrier |
Frei Frachtführer Agadir | Übergabe an den ersten Frachtführer oder Agenten am benannten Ort (Agadir). Der Käufer trägt sämtliche nach Übergabe an den Frachtführer entstehenden Kosten. Neu in den Incoterms 2020: Eigene Durchführung des Transports möglich, d. h. Frachtführer nicht verpflichtend. Alle Fracht- und Versicherungskosten ab Übergabe an den Frachtführer (Transportunternehmen) bis zur EU-Grenze sind zu addieren. |
Mit der Übergabe an den ersten Frachtführer oder Agenten am benannten Ort (hier: Agadir) |
CPT Carriage Paid To |
Frachtfrei Frankfurt | Alle Transportkosten bis zum benannten Bestimmungsort sind vom Verkäufer zu tragen. Frachtkosten ab EU-Außen-Grenze können subtrahiert werden, eventuelle Versicherungskosten müssen addiert werden. |
wie FCA |
CIP Carriage, Insurance Paid to |
Frachtfrei versichert Köln | Alle Transport- und Versicherungskosten bis zum benannten Bestimmungsort (hier: Köln) sind vom Verkäufer zu tragen. Fracht- und Versicherungskosten ab der EU-Außen-Grenze können subtrahiert werden. |
wie FCA |
DAP Delivered At Place |
Geliefert frei Werk Industriepark Höchst | Alle Transportkosten bis zum benannten Bestimmungsort (hier: Industriepark Höchst) sind vom Verkäufer zu tragen. Neu in den Incoterms 2020: eigene Durchführung des Transports durch Verkäufer möglich, d. h. Frachtführer nicht verpflichtend. Frachtkosten ab EU-Grenze können subtrahiert werden, eventuelle Versicherungskosten müssen addiert werden. |
Mit Bereitstellung der Ware am vereinbarten Ort (vor der Ab- bzw. Entladung). |
DPU (bisher: DAT = Delivered at Terminal) Delivered at Place Unloaded |
Geliefert frei Frankfurt entladen. | Alle Transportkosten bis zum benannten Terminal (hier: Frankfurt Ost) sind vom Verkäufer zu tragen. Neu in den Incoterms 2020: eigene Durchführung des Transports durch Verkäufer möglich, d. h. Frachtführer nicht verpflichtend. Frachtkosten ab EU-Grenze können subtrahiert werden, eventuelle Versicherungskosten müssen addiert werden. |
Mit Bereitstellung der Ware am vereinbarten Ort (jeder Ort, nicht nur ein Terminal, wie früher bei DAT) nach Entladung durch den Verkäufer. Anmerkung: Verkäufer sollte sicherstellen, dass er am bezeichneten Ort in der Lage ist, die Ware abzuladen. |
DDP Delivered, Duties Paid |
Geliefert und verzollt Frankfurt | Alle Transportkosten, Einfuhrabgaben und Verzollungskosten zu Lasten des Verkäufers. Neu in den Incoterms 2020: eigene Durchführung des Transports durch Verkäufer möglich, d. h. Frachtführer nicht verpflichtend. Frachtkosten ab EU-Grenze können subtrahiert werden, ebenso der in der EU zu entrichtende Zoll, der hier im Rechnungspreis ja enthalten ist; eventuelle Versicherungskosten müssen addiert werden. Anmerkung: Zollrechtlich kann der im Drittland ansässige Verkäufer kein Anmelder sein (zollrechtliche Probleme drohen). |
Mit Bereitstellung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort (hier: Frankfurt) |
Tab. 1: Klauseln, die für alle Verkehrsträger zulässig sind.
2 Incoterms für die Schifffahrt
Ausschließlich für die Schifffahrt sind folgende Incoterms vorgesehen:
Incoterm | Klausel (Beispiel) | Kostenübergang/Bedeutung fü... |
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