Einer Warennummer können verschiedenartige Zollsätze zugeordnet werden. Meist werden Wertzölle angegeben, es gibt aber auch Gewichtszölle bei Marktordnungswaren (Agrarprodukten) und Stuckzölle. Bei manchen Waren ist neben dem üblichen Zollsatz alternativ auch ein Mindest- oder Höchstzollsatz zu beachten.

Die folgenden Begriffe sollten Sie kennen:

  • Drittlandszollsatz: der höchste in Betracht kommende Zollsatz.
  • Präferenzzollsatz: ein günstigerer, bevorzugter Zollsatz für assoziierte Staaten oder Entwicklungsländer.
  • Zollaussetzung: für manche Waren wird der Zoll vorübergehend ausgesetzt, kann aber wieder eingeführt werden.
  • Zollkontingent: für bestimmte Waren werden ermäßigte Zollsatze für begrenzte Mengen (nach Wert, Stückzahl usw.) gewahrt, wobei es 2 verschiedene Arten von Kontingentverfahren gibt:

    • Bei Lizenzkontingenten werden auf Antrag bei bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen dem Einführer auf dessen Namen lautende zeit- und mengenmäßig beschränkte Kontingentscheine ausgestellt.
    • Das Windhundverfahren ist jedem Antragsteller zugänglich. Die ermäßigten Zollsätze werden Antragstellern so lange gewährt, bis das Kontingent erschöpft ist. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Wirksamwerdens behandelt. Die Überwachung erfolgt zentral bei der OFD Düsseldorf (Zentralstelle Zollkontingente). Ob ein Windhundverfahren besteht, ist wiederum dem Zolltarif zu entnehmen (EZT: automatische Meldung). Auch hier ist zu prüfen, ob das Kontingent noch offen ist. Auf der Webseite der EU wird unter QUOTA täglich aktualisiert, ob ein Kontingent noch offen ist.
  • Agrarteilbeträge werden im Tarif durch den Vermerk "EA" gekennzeichnet. Oft sind Agrarteilbeträge Zusammensetzungen aus mehreren Abgabenarten wie Zusatzzölle für Mehl, Milch und Zucker in Backwaren. Die Höhe der Agrarteilbeträge finden Sie in Anhang ZC 7 des Zolltarifs. I. d. R. werden EUR je 100 kg erhoben, abhängig vom Gehalt der in den Waren enthaltenen Stoffe, z. B. 5 GHT (%) Glukose, 40 GHT Stärke, 20 GHT Milchprotein usw. Der Elektronische Zolltarif fragt automatisch die Zusammensetzung ab und ermittelt den zu entrichtenden EUR-Betrag.
  • Antidumpingzölle: Auf manche – durchaus alltägliche – Waren wird neben dem üblichen Zoll ein zusätzlicher Antidumpingzoll erhoben. Er kann nach dem Ursprungsland und sogar nach einzelnen Herstellern variieren.

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