Intrahandel findet statt, wenn Unionsware innerhalb des Zollgebiets der Union ge- und verkauft wird. Der Intrahandel ist inzwischen weitgehend liberalisiert und ohne Zollformalitäten abzuwickeln. Steuerliche und statistische Meldungen sind allerdings zu erbringen.

Der Extrahandel ist der Handel mit fremden Zollgebieten (Drittstaaten) sowie der Handel von Nicht-Unionswaren. Er unterliegt der zollamtlichen Überwachung und erfordert die notwendige Dokumentation, sei es in Papierform oder über IT-Systeme.

Für den Intrahandel und den Extrahandel müssen statistische Meldungen an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gemeldet werden. Die Meldungen aus beiden Bereichen werden in der Außenhandelsstatistik der BRD zusammengeführt.

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