Kommt es bis Ende März 2019 zu keiner einvernehmlichen Lösung, erfolgt ein ungeordneter Ausstieg, denn die Kündigungsfrist steht fest. Großbritannien wäre dann ein beliebiges Drittland, für dessen Waren dann auch die normalen Drittlandszölle erhoben würden (und umgekehrt). Das wäre die für alle Beteiligten teuerste Lösung. Ursprungsnachweise sind dann aber nur in Einzelfällen notwendig.

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